Kennzeichnungselemente

 

Bezeichnung

Die Bezeichnung ist entweder eine in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, die verwendet werden muss, oder eine übliche Bezeichnung bzw. Beschreibung des Lebensmittels, wie z. B. „Original schwäbische Bandnudeln“, „Lebkuchen Herzen".

 

Zutatenverzeichnis

Die Angabe der Zutaten erfolgt in absteigender Reihenfolge (z. B. Hartweizengrieß, frische Hühnereier (25 %), Speisesalz) nach dem Gewicht der Zutaten bei der Verarbeitung. Am Anfang des Zutatenverzeichnisses steht grundsätzlich die Zutat mit dem größten Anteil am Lebensmittel.

 

Name und Anschrift der Firma/der Hersteller*innen/Verpacker*innen oder Verkäufer*innen

Diese Angabe soll gewährleisten, dass den Verbraucher*innen ein für das Lebensmittel verantwortliches Lebensmittelunternehmen für Fragen oder Beschwerden als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht.

 

Allergenkennzeichnung

Ziel der Allergenkennzeichnung ist es, vor allem betroffenen Allergikern, detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel an die Hand zu geben. Die im Anhang II der LMIV aufgeführten 14 Stoffe und Erzeugnisse, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, müssen unabhängig von ihrer Menge aufgelistet und hervorgehoben werden. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln soll das Wort „enthält“, wie zum Beispiel bei Nudeln „enthält Ei“ vor dem Allergen „Ei“, gestellt werden (siehe Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c LMIV). Diese Angaben sind seit dem 13. Dezember 2014 Pflicht, auch für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die „lose“ Waren in Form von Speisen an die Endverbraucher*innen ausgibt.

 

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird das Datum angegeben, bis zu dem das Lebensmittel unter bestimmten Aufbewahrungsbedingungen seine typischen Eigenschaften mindestens behält. Auf den Verpackungen ist das MHD in den meisten Fällen mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Bei längerfristig haltbaren Lebensmitteln sind häufig nur Monat und Jahr als MHD notiert. Die Hersteller garantieren, dass das Lebensmittel mindestens bis zu diesem Zeitpunkt haltbar ist. Deshalb sind die meisten Lebensmittel auch über dieses Datum hinaus noch „in Ordnung", was dann allerdings nicht mehr durch den Hersteller garantiert wird.

 

Verbrauchsdatum für sehr leicht verderbliche Lebensmittel

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden. Hierfür wird die Angabe „zu verbrauchen bis“ verwendet.

 

Mengenkennzeichnung

Durch die Mengenkennzeichnung bestimmter wertgebender oder charakteristischer Zutaten soll die Vergleichbarkeit ähnlicher Lebensmittel sichergestellt werden (z. B. Teigtaschen, die entweder mit Gemüse, Geflügel oder Pilzen gefüllt sind). Die Mengenkennzeichnung erfolgt in der Regel durch Prozentangaben im Zutatenverzeichnis.

 

Nettofüllmenge

Die enthaltende Nettofüllmenge muss bei vorverpackten Lebensmitteln immer angegeben werden. Bei festen Lebensmitteln erfolgt die Angabe in g oder kg bzw. als eine Stückzahl. Bei flüssigen Lebensmitteln wird das Volumen in ml oder l angegeben.

 

Nährwertdeklaration

Weiterhin werden Lebensmittel mit Nährwertinformationen, wie z. B. Angaben über den Brennwert, den Eiweiß-, den Kohlenhydrat- und den Fettgehalt, gekennzeichnet. Zusätzlich werden Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe und Salz angegeben. Weitere freiwillige zusätzliche Nährwertangaben sind z. B. Vitamin- oder Mineralstoffgehalte. Die Angaben der Nährwertdeklaration sind laut LMIV ab 13. Dezember 2016 für vorverpackte Waren Pflicht. Für nicht vorverpackte Waren, d. h. die losen Waren, ist eine Nährwertdeklaration nicht erforderlich, was im Anhang V der LMIV unter Nummer 19 verankert ist. 
Hinweis: Falls eine Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung freiwillig die Nährwertdeklaration umsetzen möchte, dann gilt, dass die vollständige Nährwertinformation mit den sieben Bestandteilen angegeben werden muss. Mit dieser Bestimmung für den Umgang mit freiwilligen Angaben soll verhindert werden, dass einzelne Punkte, wie z. B. Brennwert oder enthaltener Zucker, hervorgehoben werden.