Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz ist ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. Es verbessert die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Altersgruppen und vielen Lebensbereichen. Ziel ist es, der Prävention einen neuen Stellenwert einzuräumen. Hier geht es nicht nur um das Vorbeugen von Erkrankungen, sondern auch um die Fragestellung, was verändert werden muss, um Erkrankungen zu vermeiden.
Im Präventionsgesetz ist verankert, dass jede*r Bürger*in einen Zugang zur Prävention und Gesundheitsförderung in seinem*ihrem Lebensumfeld erhält und somit bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise unterstützt wird.
Das Präventionsgesetz unterscheidet zwischen den drei Handlungsfeldern:

  1. Ziel Gesund aufwachsen
  2. Ziel Gesund leben und arbeiten
  3. Ziel Gesund im Alter

Im GKV-Leitfaden Prävention werden die Informationen zu den einzelnen Handlungsempfehlungen und Zielgruppen in separaten Kapiteln abgebildet. Mit dem Leitfaden legt der GKV in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen die inhaltlichen Handlungsfelder und die entsprechenden Kriterien für die Leistungen fest, die von den Krankenkassen im Rahmen des Präventionsgesetzes gefördert werden.
 

 

Für die Lebenswelt Betriebe ist das Kapitel 6 von Bedeutung, da in diesem Kapitel alle Leistungsarten und Förderkriterien mit Beispielen näher beschrieben sind. Gerade Betriebe sind ein geeigneter Settingansatz um gesundheitsfördernde Maßnahmen innerhalb des Arbeitstages zu implementieren. Doch was versteht man unter „Settingansatz“ und warum greift dieser im Lebensumfeld „Betrieb“ so gut?

Weiterführende Informationen unter dem Stichwort: Betriebliches Gesundheitsmanagement

 

Was ist ein Settingansatz?

Mit den gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb werden die Mitarbeitenden im direkten Umfeld angesprochen. Es werden auch die Mitarbeitenden erreicht, die privat individuelle Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention nur bedingt oder gar nicht nutzen würden. Unterschieden wird nach Verhaltens- und Verhältnisprävention.

Verhaltensprävention: Wird den Mitarbeitenden ein Seminar über die positiven Aspekte einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Ernährung im Beruf angeboten, spricht man von einer Verhaltensprävention. Die Verhaltensprävention nimmt Einfluss auf das individuelle Gesundheitsverhalten.

Verhältnisprävention: Hier wird das Umfeld verändert, indem beispielweise die Kriterien des DGE-Qualitätsstandards umgesetzt werden, gesundheitsfördernde und nachhaltigere Angebote aufgenommen oder leichter zugänglich gemacht werden.

Beispiel: Wird in der Betriebsgastronomie zeitgleich mit dem Seminar eine Menülinie nach den Kriterien des „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen" umgestellt, so ermöglicht dies den Mitarbeitenden den Zugang zu einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Speisenauswahl um das Gelernte gleich anzuwenden und persönlich zu erfahren.