Schichtarbeit – Was kann der Betrieb tun?

Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements erreichen aufgrund der verschobenen Arbeitszeiten oftmals nicht die Beschäftigten, die in wechselnden Schichten – insbesondere in der Nachtschicht – tätig sind. Doch gerade für diese Gruppe ist ein Angebot im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressabbau sinnvoll. Neben der Umsetzung eines gesundheitsfördernden und sozial verträglichen Schichtplans kann der/die Arbeitgeber*in Einfluss auf die Pausenregelung, die Gestaltung des Pausenraumes und, wenn vorhanden, auf das Angebot in der Betriebskantine nehmen.
Der/Die Arbeitgeber*in kann durch Pausenregelung, Gestaltung des Pausenraums und Öffnungszeiten der Betriebskantine die Gesundheit der Schichtarbeitenden nachhaltig beeinflussen.

 

Hier sind einige konkrete Maßnahmen genannt, die im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements umgesetzt werden können:

Maßnahmen, die im BGM umgesetzt werden sollten Maßnahmen, die in der Betriebsgastronomie / im Verpflegungsbereich umgesetzt werden soll
Rahmenbedingungen optimieren:
  • Pausenzeiten festlegen
  • Pausenraum mit Kühlschrank, evtl. Gefriermöglichkeiten und Mikrowellengerät ausstatten
  • Kurzpausen festlegen
  • Aktive Pause schaffen

Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Bereitstellung von gesundheitsfördernden Speisen im Bereich der Warm- und Kaltverpflegung  (Lebensmittelhäufigkeiten aus dem „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen") zum Beispiel hergestellt in Cook&Chill-, in Cook&Freeze- oder Sous-vide-Verfahren.
  • Bereitstellung der benötigten Regeneriergeräte und Lagermöglichkeiten in den Pausenräumen.
  • Änderung des Automatenangebotes zu gesundheitsfördernden Angeboten wie Wasser, Tee sowie Snacks auf Basis von Vollkornprodukten, Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten (Falafel, Humus etc.), fettarme Milchprodukte und Nüsse.