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Wie ist Thunfisch aus der Dose zu bewerten?
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Thunfisch aus der Dose kann ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden. Denn obwohl alle Fische, so auch der Thunfisch, die in Gewässern auftretenden Schadstoffe direkt aufnehmen und über die Nahrungskette anreichern, liegen die Gehalte an organischen Rückständen weit unter den in der Schadstoff-Höchstmengenverordnung festgelegten Grenzwerten. Untersuchungen belegen, dass der essbare Anteil der Fische nur geringe Mengen an Schwermetallen, wie Quecksilber und organischen Rückständen, z. B. Polychlorierte Biophenyle (PCBs) enthält. Lediglich große und alte Exemplare des Thunfischs bilden eine Ausnahme. Sie können durch die altersbedingte Anreicherung höhere Quecksilberwerte aufweisen. Doch diese Fische sind selten und werden untersucht, bevor sie in den Handel kommen.
Bei Einhaltung der Schadstoffhöchstmengen besteht für die Allgemeinbevölkerung also keine gesundheitliche Gefährdung. Allerdings empfiehlt das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Schwangeren Thunfisch, aufgrund der möglichen Schadstoffbelastung, nur in geringen Mengen und nicht regelmäßig zu verzehren.
Der Thunfisch als Konserve hat in Deutschland die wirtschaftlich größte Bedeutung. Im Angebot sind neben Thunfisch in Öl auch Thunfisch im eigenen Saft und Aufguss (naturell). Außerdem gibt es Spezialitäten mit Gemüse, z. B. Thunfisch mit Erbsen und Zwiebeln.
Im Hinblick auf die
JOB&FIT-Zertifizierung zählt Thunfisch zu den Seefischen – auch wenn er aus der Konserve angeboten wird. Es gilt aber auch hier den Aspekt der Nachhaltigkeit zu beachten und Thunfisch aus nicht überfischten Gebieten anzubieten. Bei der richtigen Auswahl hilft das MSC-Siegel. Das
Marine Stewardship Council, eine unabhängige und gemeinnützige Organisation, vergibt das Umweltsiegel an Fisch aus nachhaltiger Fischerei. Orientierung bietet auch der
Einkaufsratgeber Fische und Meeresfrüchte vom WWF.
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Welche Hygieneschulungspflichten haben Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung?
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„Die Hygienevorschriften fordern, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auf allen Stufen des Herstellens und Behandelns bis zum Inverkehrbringen sichergestellt wird.“
Doch was bedeutet diese Forderung konkret? Für wen gilt sie und was genau ist zu tun? Oftmals bestehen hier große Unsicherheiten. Um diese möglichst aus dem Weg zu räumen, möchten wir mit unserer Abhandlung der Hygieneschulungspflichten für Aufklärung sorgen.
Kurz zum Hintergrund: Bereits kleine Nachlässigkeiten können gerade in der Gemeinschaftsverpflegung mit einer großen Anzahl an Essensteilnehmern schwerwiegende Folgen haben. Um dem entgegenzuwirken, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Die wichtigsten Hinweise bzw. die entsprechenden Schulungspflichten finden Sie hier zusammengefasst:
- In der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene wird gefordert, dass Lebensmittelunternehmer (also auch Betriebsrestaurants, die Speisen ausgeben) gewährleisten müssen, dass Angestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Hiermit ist die allgemeine Hygieneschulung für alle Beschäftigten gemeint, die auch in der Betriebsgastronomie durchzuführen ist.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
- Ein betriebseigenes Kontrollsystem, das als vorbeugende Maßnahme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit gefordert ist, muss von allen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aufgebaut werden. Hat das Betriebsrestaurant ein
HACCP-Konzept etabliert, müssen laut europäischer Verordnung die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des HACCP-Verfahrens zuständig sind, in allen Fragen der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
- Nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Belehrung anstelle eines Gesundheitszeugnisses vorgesehen. Eine Erstbelehrung sowie Folgebelehrungen sind vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung der Erstbelehrung, die die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter erhält, beim erstmaligen Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein darf.
- Die Erstbelehrung muss beim Gesundheitsamt erfolgen.
- Eine Folgebelehrung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
Auch kurzfristig Beschäftigte haben die hygienerelevanten Schulungspflichten zu erfüllen!
Weitere Informationen zum Thema „Rund um Gesetze“ finden Sie auf unserer
Internetseite sowie im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“.
- In der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene wird gefordert, dass Lebensmittelunternehmer (also auch Betriebsrestaurants, die Speisen ausgeben) gewährleisten müssen, dass Angestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Hiermit ist die allgemeine Hygieneschulung für alle Beschäftigten gemeint, die auch in der Betriebsgastronomie durchzuführen ist.
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Warmhaltezeit - Wie lange sollten Speisen maximal warmgehalten werden?
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Die Warmhaltezeit beginnt mit der Fertigstellung in der Produktionsküche und endet mit der Abgabe der Speise an den letzten Tischgast und sollte so kurz wie möglich sein.Die DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel gibt eine Begrenzung der Warmhaltezeit von maximal drei Stunden an.
Eine kurze Warmhaltezeit soll zum einen verhindern, dass Sporenbildner auskeimen oder sich thermophile Keime vermehren. Zum anderen sollen Nachgaren und Austrocknen der Speisen vermieden werden. Durch Nachgarprozesse kommt es zu Vitamin-, Geschmack- und Farbverlusten. Auch wird die Textur von z. B. Fleisch in Soße oder Brokkoli zu weich. Kartoffeln, Fleisch ohne Soße, Nudeln und Reis trocken durch langes Warmhalten aus oder verkleben.Informationen zu Warmhaltezeiten und Temperaturen finden Sie auch im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung".
[Quelle: DIN 10508, Leitfaden zur Zertifizierung und PREMIUM-Zertifizierung]
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Wie ist der Einsatz von fertigem Fruchtjoghurt aus ernährungsphysiologischer Sicht zu bewerten?
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Fertige Fruchtjoghurts haben in der Regel einen hohen Zuckergehalt. Dieser kann zwischen 8 und 16 g Zucker/100g liegen, so dass je nach Menge des zugesetzten Zuckers der Fruchtjoghurt einen hohen Energiegehalt haben kann. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass aus fettarmem Joghurt hergestellter Fruchtjoghurt durch die Menge des zugesetzten Zuckers zu einem kalorienreichen Lebensmittel werden kann. Ein weiterer Aspekt ist der meist niedrige Fruchtgehalt in den Fruchtjoghurts (mind. 6% Fruchtanteil). Grundsätzlich ist ein Naturjoghurt im Vergleich zu einem industriell hergestellten Fruchtjoghurt aus ernährungsphysiologischer Sicht besser zu bewerten.
Im Rahmen des
„DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung“ sind die Kriterien „Zucker in Maßen einsetzen“ sowie die Verwendung von fettarmer Milch bzw. fettarmen Milchprodukte zu beachten. Wenn industriell hergestellter Fruchtjoghurt verwendet wird, muss der Fettgehalt zwischen 1,5 und 1,8% Fett betragen. Zudem sind Produkte mit einem niedrigen Zuckergehalt und einem hohen Fruchtanteil auszuwählen.
Eine Alternative zum industriell hergestellten Fruchtjoghurt ist ein selbstzubereiteter Joghurt aus fettarmem Naturjoghurt mit Obst aus frischen oder tiefgekühlten Früchten sowie nach Geschmack ein wenig Zucker oder Honig zum Süßen. So liefert ein selbstzubereiteter Fruchtjoghurt mehr Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe.
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Was ist die JOB&FIT-Menülinie?
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Die im "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung" geforderte nährstoffoptimierte Menülinie ergibt sich aus den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr. Das bedeutet in der Betriebsgastronomie, dass die Mittagsmahlzeiten im Durchschnitt von vier Wochen jeweils ein Drittel der empfohlenen Nährstoffmenge enthalten. Das sind zum Beispiel im Fall von Energie 717 kcal bzw. 2999 KJ.
Verschiedene
Musterspeisenpläne zum Download finden Sie hier. Bei diesen Mustern ist jede einzelne Woche nährstoffoptimiert und erfüllt die Kriterien für die nährstoffoptimierte Menülinie. Die einzelnen Speisenplanwochen können ganz nach Ihren Vorstellungen frei kombiniert werden. Sie lassen sich auch einfach in bestehende Speisenplan-Zyklen einbauen.
Hier geht es zum
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung.
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Wann sollten Haupt- und Zwischenmahlzeiten am besten verzehrt werden? Was spricht gegen ein spätes Abendessen?
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Die Frage danach, zu welchen Uhrzeiten Sie am besten essen sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da Essen und Trinken eine sehr individuelle Angelegenheit ist, muss jeder selbst für sich bestimmen, wann Arbeits- und Pausenzeiten Zwischenmahlzeiten und Trinkpausen am besten erlauben. Die Entscheidung, ob drei Hauptmahlzeiten oder eher fünf kleinere Mahlzeiten am Tag zu bevorzugen sind, hängt bei gesunden Menschen letztendlich davon ab, was ihnen besser liegt. Es kommt in der Summe insgesamt darauf an, wie viel und was Sie über den Tag verteilt essen. Dafür sind die Uhrzeiten nicht entscheidend.
Auf unserer Homepage finden Sie in der Rubrik
"Vollwertiger Genuss" ausführliche Erklärungen zu den Themen Energieaufnahme/Gewicht und auch zu den 10 Regeln der DGE. Diese Regeln können Sie als Grundlage ansehen, was Sie beim Essen und Trinken beachten sollten, um sich gesund zu halten und sich wohl zu fühlen.
Zu der Frage, wann die letzte Mahlzeit am Abend verzehrt werden sollte, gibt es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Aussagen. Auch hierbei ist es wichtig, auf die Signale des Körpers zu hören. Wer also generell erst spät zu Bett geht, dadurch auch erst später zu Abend isst und damit bislang keine Probleme hat, kann dies auch weiter so handhaben. Und in puncto Gewicht bzw. Übergewicht kommt es ohnehin darauf an, wie Ihre Energiebilanz des ganzen Tages aussieht und nicht nur die der letzten Mahlzeit.
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Gibt es von JOB&FIT Rezepte für Zwischenmahlzeiten?
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Ja - im Flyer "Vollwertig snacken am Arbeitsplatz" gibt es drei leckere Beispiele für Frühstücksvarianten und drei Rezepte für köstliche Nachmittagssnacks.
Probieren Sie doch einmal den Apfel-Joghurt-Shake mit Haferflocken:
Joghurt, Honig, Apfelwürfel und Beeren im Mixbecher pürieren und zum Schluss mit Vanille und Haferflocken-Crunichies verfeinern!
Appetit bekommen? Dann starten Sie jetzt den
Download unsers Flyers "Vollwertig snacken am Arbeitsplatz".
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Ich arbeite im Schichtbetrieb – was sollte ich für die Nachtschicht beachten?
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Die Körperfunktionen des Menschen unterliegen einem angeborenen Tages- und Nachtrhythmus. Am Tag ist der Körper auf „Leistungsbereitschaft“ eingestellt und nachts auf „Ruhe und Erholung“. Schichtarbeit wirkt diesem Rhythmus entgegen, was sich häufig durch Nervosität, Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden und Appetitlosigkeit bemerkbar macht.
Um den Körper möglichst wenig „aus dem Takt“ zu bringen, empfiehlt es sich, regelmäßig zu essen. Zumindest die beiden Hauptmahlzeiten, das Mittag- und das Abendessen, sollten in jeder Schichtart möglichst zur gleichen Uhrzeit eingenommen werden.
Auch auf die Zusammensetzung kommt es an. Da sich der Energiebedarf eines Nachtschichtarbeiters nicht von dem eines Tagarbeiters unterscheidet, erfolgt lediglich eine „Umverteilung“ der Energiezufuhr. Konkret sieht die prozentuale Verteilung der empfehlenswerten Höhe der Energiezufuhr wie folgt aus:
Mittagessen 25%
Vesper 10%
Abendessen 20%
1. Nachtmahlzeit 25%
2. Nachtmahlzeit 8%
Frühstück 12%Beispiele für die Verpflegung bei Nachtschicht (Arbeitszeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr):
12 bis 13 Uhr: Mittagessen, zu Hause
» orientiert an den
10 Regeln der DGE
15 bis 17 Uhr: Vesper, zu Hause
» Milch und Milcherzeugnisse, Obst, Kompott und leichte Salate
19 bis 20 Uhr: Abendessen, zu Hause, vor Beginn der Nachtschicht
» ein leichtes Abendessen; Gerichte mit magerem Fleisch und Seefisch in fettarmer Zubereitung oder Eier. Als Beilagen Kartoffeln in fettarmer Zubereitung, Reis sowie Gemüse und Salate
0 bis 1 Uhr: erste Nachtmahlzeit
» eine leichte warme Mahlzeit, z.B. Suppe
4 bis 5 Uhr: zweite Nachtmahlzeit
» als Zwischenmahlzeit, z.B. Obst, auch als Kompott, Salate, auch als Rohkost, Milchprodukte, z.B. Joghurt, Quark, Kefir, Dickmilch
7 Uhr: Frühstück, zu Hause, nach der Heimkehr von der Schicht
» kleines leichtes Frühstück, orientiert an den 10 Regeln der DGE
Lesen Sie
weitere Informationen zu dem Thema und besuchen Sie auch unsere Rubrik
Schichtarbeit.
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Problem Dienstreise: Was kann ich ruhigen Gewissens in Bäckerei und Co. einkaufen?
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Wenn es darum geht, auf Reisen eine HAUPTMAHLZEIT auszuwählen, bieten sich folgende Wege an:
- Im Lebensmittel-Handel kann mittlerweile fast überall zum Beispiel vorgeschnittenes Gemüse bzw. Salat, leichtes Dressing und ein Getränk auf Milchbasis (Joghurtmischgetränk, Buttermilch, Molke, Kefir...) eingekauft werden. Dazu ein Vollkornbrötchen aus der Bäckerei kombinieren.
- In der Bäckerei kann man sich vielerorts die (Vollkorn)Brötchen auch frisch belegen lassen (auf Remoulade verzichten). Dazu aus dem LMHandel geeignetes Stückobst und ein Getränk erwerben.
- In der Metzgerei: Wenn der Heißhunger auf Fleisch/Wurst plagt, dann unbedingt fettarme Varianten wählen, z.B. Kasseler mit Salat. Beispielsweise Kartoffelsalate gibt es meist auch ohne Mayonnaisedressing und Vollkornbrot ist vielerorts auch schon im Angebot.
- Die gängigen Fast-Food-Ketten bieten mittlerweile standardmäßig Salatmenüs an.
Alternativ wäre eine Überlegung, zu Hause ausgiebig zu frühstücken und auch ein ruhiges Abendessen einzuplanen. Dann könnten tagsüber ZWISCHENMAHLZEIT/KLEINE MAHLZEITEN ausreichen. In diesem Fall bieten sich an:
- Aus der Bäckerei: Laugenstange/Laugenbrezel, bei Süßhunger Rosinenbrötchen
- Von zu Hause: vorgeschnittenes Obst und Gemüse in der Tupperbox. Schnelle Alternativen sind auch Stückobst, Cocktailtomaten, Weintrauben etc.
- Aus dem Lebensmittel-Handel, von der Tankstelle, generell Geschäften, in denen Kühlregale vorhanden sind: Joghurt/Quarkzubereitungen einkaufen und mit Weintrauben, saisonal Mandarinen etc. zusammen genießen.
Außerdem ist darauf zu achten, ausreichend zu trinken (ungesüsste Tees und Saftschorlen im Verhältnis 2/3 Wasser zu 1/3 Saft kann man sich von zu Hause mitnehmen, Wasser und energiearme Erfrischungsgetränke auch unterwegs einkaufen) und sich viel zu bewegen.
Lesen Sie hier mehr über die
Verpflegung auf Dienstreisen.
Wissenswertes rund um die richtige Zusammensetzung des "Henkelmanns"
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Sind Süßigkeiten nach dem "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung" verboten?
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Ziel des Qualitätsstandards ist, dass sich zukünftig das gesamte Verpflegungsangebot in der Betriebskantine nach einer vollwertigen Ernährung ausrichtet und dass gut informierte Kantinengäste frei aus diesem wählen können.
Deswegen werden im Qualitätsstandard keine Verbote ausgesprochen, wohl aber Mindestanforderungen dafür gesetzt, welche Lebensmittel und Speisen täglich zur Wahl stehen müssen. Das sind zum Beispiel täglich frisches Stückobst, Gemüse gegart oder als Rohkost und Milch mit einem Fettgehalt von max. 1,5%.
Starten Sie hier den
Download des "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung".
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Was bedeutet 5 am Tag?
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5 am Tag ist eine Ernährungskampagne. Die Schirmherrschaft teilen sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Gesundheit. 5 am Tag ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, zu deren Mitgliedern unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., der aid infodienst und die Deutsche Krebsgesellschaft zählen. Außerdem findet eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen aus Lebensmittelhandel, Ernährungsindustrie, Obst- und Gemüseerzeugung sowie Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie statt. Neben der Aufklärung über die Bedeutung von Gemüse und Obst in der täglichen Ernährung ist es das Ziel der Kampagne, durch einen gesteigerten Verzehr von Gemüse und Obst die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.
Für den Alltag bedeutet 5 am Tag, dass 5 Portionen Gemüse und Obst täglich verzehrt werden sollen. Davon sollten drei Portionen Gemüse oder Salat und zwei Portionen Obst sein.
große Hände = große Portionen,
kleine Hände = kleine Portionen.
Gelegentlich kann eine Portion durch ein Glas Obst-/ Gemüsesaft, Trockenfrüchte oder Nüsse (ungesalzen und ungeröstet) ersetzt werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind dabei vielfältig und den eigenen Vorlieben sind keine Grenzen gesetzt: Verschiedene Gemüse- und Obstarten können miteinander kombiniert und abgewechselt werden, bevorzugt werden sollte Gemüse und Obst der Saison.
Weitere Informationen finden Sie
hier und auf der Internetseite von
5 am Tag.
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Was bedeutet das MSC-Siegel?
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In Tabelle 3 des
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung „Optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung“ wird das Kriterium genannt, dass Seefisch aus nicht überfischten Beständen anzubieten ist. Was aber sind „Seefische aus nicht überfischten Beständen“ und wie erkennt man sie?
Bei der richtigen Auswahl hilft zum Beispiel das MSC-Siegel. MSC steht für Marine Stewardship Council, welches auf Initiative des World Wildlife Fund (WWF) zusammen mit dem Lebensmittelkonzern Unilever 1997 gegründet wurde, um Fische vor rücksichtsloser Fischerei zu schützen. Viele Fischerei-Betriebe richten mit ihren Fanggeräten durch hohe Beifangraten unerwünschter Arten große Schäden in der Meeresumwelt an. MSC-zertifizierte Fischereien reduzieren dies auf ein Minimum. Daher muss diese Fischerei wie folgt gestaltet sein: Fangmengen dürfen nur so hoch sein, dass die Fortpflanzung der Art nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Laich- und Aufzuchtsgebiete sowie einmalige Lebensräume geschützt.
Es gibt viele Fischarten, die der nachhaltigen Fischerei unterliegen und mit dem MSC-Siegel gekennzeichnet sind - angefangen von Heilbutt über Alaska Seelachs bis zur Makrele. Betriebe, die den Qualitätsstandard umsetzen möchten haben also viele Möglichkeiten bei der Lebensmittelauswahl bei gleichzeitigem Erhalt der marinen Ökosysteme.
Einkaufsratgeber für Fische und Meeresfrüchte
Mit folgendem Link gelangen Sie zur offiziellen Internetseite des
Marine Stewardship Council.
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Was ist Bio?
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Sowohl der Begriff „Bio“ als auch der Begriff „Öko“ stehen für Produkte, welche nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erzeugt und verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die Rohstoffe für die Produkte möglichst umwelt- und ressourcenschonend hergestellt und gewonnen wurden. Dazu zählt unter anderem auch, dass auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet sowie auf eine artgerechte Tierhaltung geachtet werden.
Früher gab es eine Reihe von Gütesiegeln, Öko-Kennzeichen und anderen Symbolen, welche ein Lebensmittel als Bio-Produkt kennzeichneten. Um den Überblick zu behalten und Bio-Produkte auf einen Blick identifizieren zu können, wurde im Jahre 2001 das staatliche Bio-Siegel eingeführt. Dieses garantiert Produkten, dass sie nach den EG-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/07, welche für europaweite, einheitliche Standards sorgt und durch Durchführungs-Verordnungen ergänzt wird. In der Basisverordnung befinden sich u. a. Regelungen über die Tierhaltung, Düngemittel, Futtermittel sowie Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung.
Ein neues Logo für Bioprodukte hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 84/19 vom 31.03.2010, S. 19.) veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt.
Weiterführende Informationen zum EU-Siegel
Im
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung wird Verantwortlichen für die Verpflegung empfohlen, neben betriebswirtschaftlichen, gesundheitlichen und sensorischen Aspekten auch ökologische Kriterien bei der Lebensmittelauswahl zu berücksichtigen. Aus ernährungsphysiologischer Sicht ist die Qualität von ökologisch und konventionell erzeugten Lebensmitteln jedoch als weitgehend gleichwertig zu betrachten.
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Was verbirgt sich hinter E 300?
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Bei E 300 handelt es sich um Ascorbinsäure, also Vitamin C. E 300 gehört zu den Zusatzstoffen Antioxidationsmittel. Der Hinweis auf Speisenkarten bzw. unverpackter Ware lautet entsprechend "mit Antioxidationsmittel".
Antioxidationsmittel erhalten Geschmack, Haltbarkeit und Farbe und verhindern den Verlust von Vitaminen. Aus chemischer Sicht hemmen sie die Reaktion zwischen Lebensmitteln und Sauerstoff, die sogenannte Oxidation. Hierzu zählt zum Beispiel das Braunwerden geschnittener Äpfel und Kartoffeln. Durch einen gezielten Einsatz kann auch der chemische Verderb von Fetten, das sogenannte "Ranzigwerden", verzögert werden.
Diese und weitere Informationen zum Thema Zusatzstoffe finden Sie auf unserem Tischaufsteller "Zusatzstoffe - Was steckt hinter den E-Nummern?"
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Welche Mittel sind zur vorbeugenden Händedesinfektion zum Infektionssschutz geeignet?
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Für die vorbeugende Händedesinfektion zum Infektionsschutz, beispielsweise bei einer Grippepandemie, können sogenannte „begrenzt viruzide“ Mittel eingesetzt werden. Jedoch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass nicht alle Viren mit einem Desinfektionsmittel mit einer „begrenzten Viruzidie“ zu entfernen sind.
Der VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) erklärt, dass "hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Desinfektionsmittel sich aufgrund der Virusstruktur zwei Gruppen unterscheiden lassen: die behüllten und die unbehüllten Viren. Die Wirksamkeit eines Mittels gegen behüllte Viren wird als "begrenzt viruzid“ definiert. Die zusätzliche Wirksamkeit auch gegen die schwieriger zu inaktivierenden unbehüllten Viren wird als "viruzid“ bezeichnet." Diese Unterscheidung ist zweckmäßig, da eine viruzide Wirkung schwieriger zu erzielen ist, aber nicht in allen Fällen erforderlich ist. Weiter beschreibt der VAH, dass die in vielen Bereichen die durch Blut und Körperflüssigkeiten übertragenen Viren "behüllt" sind, sodass hier "begrenzt viruzide" Desinfektionsmittel im Allgemeinen ausreichen. Influenza-Viren gehören zur Gruppe der behüllten Viren, sodass hier „begrenzt viruzide“ Mittel geeignet sind. Diese Empfehlung wird auch in einer Stellungnahme des Robert Koch-Instituts (RKI) gegeben.Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass u. a. Noroviren zu den unbehüllten Viren zählen und deshalb hierfür in der Regel viruzide Mittel erforderlich sind. Im Zweifelsfall sollten sich die Verantwortlichen der Betriebsverpflegung beim Hersteller genau informieren, ob die gewählten Präparate für den jeweiligen Verwendungszweck die erforderliche Wirksamkeit besitzen.
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Welche Getreidearten gibt es und welche davon sind als Vollkornvariante erhältlich?
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Getreide ist die Sammelbezeichnung für landwirtschaftlich kultivierte, einjährige Pflanzenarten aus der Familie der Gräser mit einsamigen Früchten. Sie werden als Körner bezeichnet, bilden die Hauptnahrungsquelle für den Menschen und sind wichtiger Nährstofflieferant. Insgesamt gibt es sieben Getreidearten: Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Mais, Reis und Hirse. Getreidekörner werden vor dem Verzehr meist zu Getreideerzeugnissen verarbeitet und nicht roh gegessen. Typische Getreideerzeugnisse sind: Mehl, Flocken, Graupen, Grieß und Grütze. Getreidekörner finden beispielsweise Verwendung in der Brauerei und Brennerei (v. a. Gerste und Roggen). Aus dem Keimling werden wertvolle Speiseöle gewonnen.
„Vollkorn“ im Namen eines Getreideerzeugnisses bedeutet, dass dies aus mindestens 90 % Vollkornmehl oder -schrot (bei Teigwaren 100 %) besteht. Alle Produkte, die aus dem ganzen Korn gewonnen sind, einschließlich des Keimlings und der Randschichten (die äußere Fruchtschale kann entfernt sein), werden als Vollkornerzeugnisse bezeichnet. Beispiele für Vollkornerzeugnisse: Vollkornbrot, Natur-/Vollkornreis, Vollkornmehl, Vollkornnudeln, Vollkorngetreideflocken etc.
Alle Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Reis, Mais und Hirse) können als Vollkornvarianten erworben werden. Dies sind u. a. Getreidemehle, Getreidekörner und Grieß. Steht „Vollkorn“ im Produktnamen ist dieses aus dem vollen Korn hergestellt. Im Folgenden erhalten Sie weitere Details über die sieben Getreidearten und die jeweiligen Vollkornvarianten:
• Weizen ist das wichtigste Brotgetreide. Dinkel ist eine Weizenart, mit nussigem Geschmack und eignet sich als Mehl zum Backen. Weizen- und Dinkelvollkorn-produkte sind weit verbreitet. Vor allem Backerzeugnisse, hergestellt aus Weizen- und Dinkelvollkornmehl, sowie Teigwaren aus Vollkorn-Hartweizengrieß, sind im Handel erhältlich. Auch Couscous und Bulgur werden aus Hartweizen hergestellt. Bei Couscous handelt es sich um ein Vollkornprodukt, da er in der Regel aus dem ganzen, nicht geschälten Korn hergestellt wird. Dagegen hat Bulgur keine Vollkornqualität, denn bei der Herstellung wird die Schale entfernt.
• Gerste wird u. a. für die Herstellung von Brot und als Graupen, beispielsweise für Suppen und Süßspeisen, verwendet. Da es sich bei Graupen um geschälte Gerstenkörner handelt, sind diese nicht in Vollkornqualität erhältlich. Daneben gibt es im Handel Gerstengrütze (keine Vollkornqualität) sowie Gerstenmehl und –flocken, die wiederum als Vollkornvariante angeboten werden.
• Roggen findet fast ausschließlich in Form von Brotgetreide Verwendung. Hierbei sind Vollkornvarianten handelsüblich. Außerdem gibt es auch Roggenschrot, -flocken und -grieß in Vollkornqualität.
• Hafer wird vor allem zu Haferflocken verarbeitet. Bei den im Handel erhältlichen kernigen und zarten Haferflocken sowie Schmelz- bzw. Instantflocken handelt es sich meist um Vollkornvarianten, da sie aus dem vollen Haferkorn hergestellt werden.
• Mais wird für die menschliche Ernährung u. a. zu Maisgrieß, Maismehl und Flocken (Cornflakes) verarbeitet oder gekocht als Gemüse verzehrt. Maisgrieß (Polenta) sind grob gemahlene Maiskörner u. a. für die Zubereitung von Crêpes, Gebäck sowie Maisbrei. Im Handel ist Vollkorn-Maisgrieß erhältlich. Aus reinem Maismehl - in Vollkornqualität - werden z. B. dünnfladige Brote (Tortillas) gebacken. Der Handel bietet auch Maisflocken (Cornflakes) an, die aus dem vollen Maiskorn hergestellt und somit Vollkornprodukte sind.
• Reis, der nicht weiter verarbeitet wird, sondern lediglich gereinigt und verlesen in den Handel kommt, trägt die Bezeichnung Naturreis bzw. Braunreis oder Vollkornreis (beides Vollkornqualität). Beim Parboiled Reis handelt es sich meist um einen weißen Reis, da Silberhaut und Keimling entfernt sind. Der Ballaststoffgehalt ist daher geringer als beim Naturreis (Vollkornreis). Dennoch enthält der Parboiled Reis durch ein spezielles Herstellungsverfahren 80 % der Nährstoffe von Naturreis. Da sich durch das Parboiled-Verfahren zusätzlich die Kochzeit verkürzt und der Reis körniger und lockerer bleibt, wird von einigen namhaften Unternehmen inzwischen auch Parboiled Vollkorn-Reis angeboten.
• Hirse ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Getreidearten der Tropen und Subtropen. Im Handel sind vor allem geschälte Hirsekörner, die sogenannte Goldhirse, erhältlich. Sie gilt als Vollkornprodukt, da bei der Verarbeitung lediglich die Spelze und die harte Fruchtschale abgetrennt werden. Der Keimling bleibt vollständig erhalten. Darüber hinaus gibt es die ungeschälte Braunhirse. Diese sollte jedoch nur in Maßen verzehrt werden, da sie einen gewissen Gehalt an Blausäure enthält und somit die Gesundheit beeinträchtigen kann. Braunhirse wird lediglich als Zusatz für Müsli, Brot oder Aufläufe eingesetzt.
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Was ist Parboiled Reis?
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Beim Parboiled Reis handelt es sich meist um einen weißen Reis, da die Silberhaut und der Keimling entfernt sind. Der Gehalt an Ballaststoffen ist geringer als beim Naturreis (Vollkornreis). Trotzdem enthält Parboiled Reis durch ein spezielles Herstellungsverfahren 80 % der Nährstoffe von Naturreis. Zum Erhalt der Vitamine wird dem Reis durch ein Vakuum Luft entzogen. Anschließend wird der Reis in heißem Wasser eingeweicht, wodurch die Nährstoffe gelöst werden. Durch ein Druck-Verfahren werden die Vitamine aus den äußeren Schichten des Korns ins Innere transportiert. Im Handel wird Parboiled Reis als Natur-, Langkorn- und Rundkornreis angeboten.
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Gibt es Parboiled Vollkorn-Reis?
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Das Parboiled-Verfahren wurde dazu entwickelt, die Vitamine und Mineralstoffe aus den Randschichten in das Innere des Reiskorns zu überführen, so dass weißer Reis ähnlich viele Nährstoffe enthält wie Naturreis (Vollkornreis), außer Ballaststoffen. Insofern erscheint das Angebot von Parboiled Vollkorn-Reis nicht sinnvoll. Da sich jedoch durch das Parboiled-Verfahren zusätzlich die Kochzeit verkürzt und der Reis körniger und lockerer bleibt, wird von einigen Unternehmen inzwischen Parboiled Vollkorn-Reis angeboten.
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Worin unterscheiden sich Fleisch und Fleischerzeugnisse?
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Der „
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ gibt in den Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage) vor, dass in der Mittagsverpflegung maximal 2-mal Fleisch angeboten wird, davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren.
Fleisch umfasst alle genießbaren Teile von geschlachteten oder erlegten warmblütigen Tieren, zum Beispiel Huftiere, Geflügel, Hasentiere und Wild, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind. Nach dieser Definition fallen unter den Begriff "Fleisch“ neben der Skelettmuskulatur mit Fett- und Bindegewebe auch Innereien und Blut. Fleisch, das im Verbraucherhaushalt zubereitet wird, wie Kotelett, Filet oder Rückenspeck, darf neben dem Muskelgewebe mit Fett und Bindegewebe auch Knochen, Knorpel und Schwarte aufweisen.
Als Fleischzubereitung bezeichnet man Fleisch, das zerkleinert, gewürzt oder einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, jedoch ohne die Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern. Dazu zählen beispielsweise mariniertes Fleisch und Hackfleischzubereitungen, wie Mett.
Fleischerzeugnisse werden definiert als verarbeitete Erzeugnisse aus Fleisch, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnissen. Sie sind so beschaffen, dass bei einem Schnitt durch das Produkt die Merkmale von Fleisch nicht mehr zu erkennen sind. Diese Eigenschaft kann unter anderem durch Erhitzen oder Reifen erzielt werden. Zu den Fleischerzeugnissen gehören zum Beispiel Pökelfleischerzeugnisse, insbesondere Schinken sowie Wurstwaren, wie Salami, Leberwurst und Bockwurst sowie gestückeltes bzw. durch den Fleischwolf gedrehtes Fleisch, wie Gulasch, Geschnetzeltes und Hackfleisch.
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Was zählt alles zu Hülsenfrüchten?
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Hülsenfrüchte sind reife, luftgetrocknete Samen der Schmetterlingsblütler (Leguminosen) und zählen zu den ältesten Kulturpflanzen. Wichtigste Vertreter sind Erbsen, Bohnen, Linsen und Sojabohnen.
Bei den Erbsen unterscheidet man Palerbsen, Zuckererbsen und Markerbsen. Das Samenkorn der Palerbsen ist glatt und rund. Durch ihren hohen Stärkegehalt schmecken sie eher mehlig. Markerbsen haben dagegen runzelige, leicht eckige, süßlich schmeckende Samen. Mark- und Palerbsen sind selten frisch erhältlich. Meist werden sie als Konserven oder tiefgekühlt angeboten. Zuckererbsen, auch Kaiser- oder Zuckerschoten genannt, besitzen im Gegensatz zu Mark- und Palerbsen eine essbare, zarte Hülse, die leicht süßlich schmeckt. Bei Knackerbsen handelt es sich um eine besondere Art der Zuckererbsen, sie lassen sich wie Bohnen leicht brechen. Erbsen eignen sich für Eintöpfe, als Gemüse, Püree oder im Salat. Kichererbsen besitzen eine haselnussähnliche Form, haben einen Durchmesser von acht bis 12 mm und sind hellgelb. Ihre Konsistenz ist knackig und sie schmecken nussig. Kichererbsen werden u. a. in Eintöpfen, Salaten und als Beilage zu Fleischgerichten verwendet.
Bei den Bohnen unterscheidet der Botaniker zwischen Gartenbohnen und Dicken Bohnen. Die Gartenbohne kommt in zwei Formen vor, als Buschbohne und Stangenbohne. Buschbohnen haben eine runde Hülse, sind bis zu zehn Zentimeter lang und schmecken sehr aromatisch und saftig. Zu ihnen zählen auch die Prinzessbohnen, deren kurze Hülse kleine, dünne Samen enthält. Stangenbohnen sind lang, breit und flach und werden auch Schnibbel-, Breite- oder Strumpfbandbohnen genannt. Dicke Bohnen (Ackerbohne, Saubohne, Puffbohne) besitzen ein samtartig behaartes Äußeres, innen sind sie pelzig und filzig. Die Hülse eignet sich nicht zum Verzehr. Lediglich die nierenförmigen, milchig-weißen bis hellgrünen Samen sind essbar. Der Abfallanteil bei den Dicken Bohnen ist sehr hoch, deshalb empfiehlt es sich, die drei- bis vierfache Menge an Frischware für die Zubereitung einzuplanen.
Getrocknete Bohnen schmecken in Suppen, Eintöpfen und eignen sich für die Zubereitung von Püree.Linsen gibt es in unterschiedlichen Farben und Größen – alle haben aber eine flachrunde Form. Nach der Ernte sind Linsen hell-olivgrün und werden nach längerer Lagerung gelbbraun bis braun. Im Handel sind grüne, braune, rote und gelbe Linsen erhältlich. Sie werden nach ihrer Größe beispielsweise als Riesen-, Teller-, Mittel- und Zuckerlinsen angeboten. Linsen sind würzig und nussig im Geschmack. Kleinere Linsen schmecken wegen ihres höheren Schalenanteils aromatischer, da sich die linsentypischen Aromastoffe in der Schale befinden. Linsen können vielfältig eingesetzt werden, z. B. für Suppen, Eintöpfe, Bratlinge, Aufläufe, Salate oder als Beilage zu Fleisch- und Geflügelgerichten.
Die Sojabohne hat kurze Hülsen, die zwei bis drei Samen (Sojabohnen) enthalten. Sie sind gelb, grün, braun oder schwarz und sehen der Buschbohne ähnlich. Der Geschmack von Sojabohnen erinnert an Erbsen, ist jedoch schärfer. In der Regel werden Sojabohnen nicht direkt verwendet, sondern zu unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Im Handel gibt es unter anderem Sojamehl, Sojasoße, Sojamilch, Sojaöl, Tofu und Sprossen.
Im Rahmen der JOB&FIT-Zertifizierung gehören Salat, Gemüse und Hülsenfrüchte in eine Lebensmittelgruppe. Hülsenfrüchte dürfen als Konserve und aus getrockneter Rohware zubereitet werden. Somit trägt ihr Einsatz dazu bei, die Anforderung der DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung „5 x Gemüse und Salat in fünf Verpflegungstagen“ zu erfüllen.
Qualitätsstandard
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Welche Hygieneschulungspflichten haben Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung?
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„Die Hygienevorschriften fordern, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auf allen Stufen des Herstellens und Behandelns bis zum Inverkehrbringen sichergestellt wird.“
Doch was bedeutet diese Forderung konkret? Für wen gilt sie und was genau ist zu tun? Oftmals bestehen hier große Unsicherheiten. Um diese möglichst aus dem Weg zu räumen, möchten wir mit unserer Abhandlung der Hygieneschulungspflichten für Aufklärung sorgen.
Kurz zum Hintergrund: Bereits kleine Nachlässigkeiten können gerade in der Gemeinschaftsverpflegung mit einer großen Anzahl an Essensteilnehmern schwerwiegende Folgen haben. Um dem entgegenzuwirken, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Die wichtigsten Hinweise bzw. die entsprechenden Schulungspflichten finden Sie hier zusammengefasst:
- In der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene wird gefordert, dass Lebensmittelunternehmer (also auch Betriebsrestaurants, die Speisen ausgeben) gewährleisten müssen, dass Angestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Hiermit ist die allgemeine Hygieneschulung für alle Beschäftigten gemeint, die auch in der Betriebsgastronomie durchzuführen ist.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
- Ein betriebseigenes Kontrollsystem, das als vorbeugende Maßnahme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit gefordert ist, muss von allen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aufgebaut werden. Hat das Betriebsrestaurant ein
HACCP-Konzept etabliert, müssen laut europäischer Verordnung die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des HACCP-Verfahrens zuständig sind, in allen Fragen der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
- Nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Belehrung anstelle eines Gesundheitszeugnisses vorgesehen. Eine Erstbelehrung sowie Folgebelehrungen sind vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bescheinigung der Erstbelehrung, die die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter erhält, beim erstmaligen Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein darf.
- Die Erstbelehrung muss beim Gesundheitsamt erfolgen.
- Eine Folgebelehrung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
- Jeder Schulungsleiter, der über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt und diese vermitteln kann, kann die Schulung durchführen.
Auch kurzfristig Beschäftigte haben die hygienerelevanten Schulungspflichten zu erfüllen!
Weitere Informationen zum Thema „Rund um Gesetze“ finden Sie auf unserer
Internetseite sowie im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“.
- In der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene wird gefordert, dass Lebensmittelunternehmer (also auch Betriebsrestaurants, die Speisen ausgeben) gewährleisten müssen, dass Angestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Hiermit ist die allgemeine Hygieneschulung für alle Beschäftigten gemeint, die auch in der Betriebsgastronomie durchzuführen ist.
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Warmhaltezeit - Wie lange sollten Speisen maximal warmgehalten werden?
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Die Warmhaltezeit beginnt mit der Fertigstellung in der Produktionsküche und endet mit der Abgabe der Speise an den letzten Tischgast und sollte so kurz wie möglich sein.Die DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel gibt eine Begrenzung der Warmhaltezeit von maximal drei Stunden an.
Eine kurze Warmhaltezeit soll zum einen verhindern, dass Sporenbildner auskeimen oder sich thermophile Keime vermehren. Zum anderen sollen Nachgaren und Austrocknen der Speisen vermieden werden. Durch Nachgarprozesse kommt es zu Vitamin-, Geschmack- und Farbverlusten. Auch wird die Textur von z. B. Fleisch in Soße oder Brokkoli zu weich. Kartoffeln, Fleisch ohne Soße, Nudeln und Reis trocken durch langes Warmhalten aus oder verkleben.Informationen zu Warmhaltezeiten und Temperaturen finden Sie auch im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung".
[Quelle: DIN 10508, Leitfaden zur Zertifizierung und PREMIUM-Zertifizierung]
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Wie ist der Einsatz von fertigem Fruchtjoghurt aus ernährungsphysiologischer Sicht zu bewerten?
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Fertige Fruchtjoghurts haben in der Regel einen hohen Zuckergehalt. Dieser kann zwischen 8 und 16 g Zucker/100g liegen, so dass je nach Menge des zugesetzten Zuckers der Fruchtjoghurt einen hohen Energiegehalt haben kann. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass aus fettarmem Joghurt hergestellter Fruchtjoghurt durch die Menge des zugesetzten Zuckers zu einem kalorienreichen Lebensmittel werden kann. Ein weiterer Aspekt ist der meist niedrige Fruchtgehalt in den Fruchtjoghurts (mind. 6% Fruchtanteil). Grundsätzlich ist ein Naturjoghurt im Vergleich zu einem industriell hergestellten Fruchtjoghurt aus ernährungsphysiologischer Sicht besser zu bewerten.
Im Rahmen des
„DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung“ sind die Kriterien „Zucker in Maßen einsetzen“ sowie die Verwendung von fettarmer Milch bzw. fettarmen Milchprodukte zu beachten. Wenn industriell hergestellter Fruchtjoghurt verwendet wird, muss der Fettgehalt zwischen 1,5 und 1,8% Fett betragen. Zudem sind Produkte mit einem niedrigen Zuckergehalt und einem hohen Fruchtanteil auszuwählen.
Eine Alternative zum industriell hergestellten Fruchtjoghurt ist ein selbstzubereiteter Joghurt aus fettarmem Naturjoghurt mit Obst aus frischen oder tiefgekühlten Früchten sowie nach Geschmack ein wenig Zucker oder Honig zum Süßen. So liefert ein selbstzubereiteter Fruchtjoghurt mehr Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe.
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Wie genau müssen im Speisenplan Gerichte beschrieben werden?
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Die Speisen auf dem Speisenplan müssen eindeutig bezeichnet sein. So klingt beispielsweise das folgende Gericht „Lieblingsklopse à la Chef mit Ungarngemüse und Erdapfelpüree“ ansprechend, jedoch wird dabei nicht deutlich, um welche Speisen es sich konkret handelt. In diesem Fall wäre die genaue Bezeichnung „Frikadellen mit Zwiebelsoße, Paprikagemüse und Kartoffelpüree“ notwendig. Genauso verhält es sich mit „Szegediner Gulasch". Diese Angabe muss durch die Erklärung "Gulasch mit Sauerkraut" ergänzt werden. Des Weiteren muss in beiden Fällen dargestellt werden, von welcher Tierart das Fleisch stammt.
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Was ist die JOB&FIT-Menülinie?
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Die im "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung" geforderte nährstoffoptimierte Menülinie ergibt sich aus den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr. Das bedeutet in der Betriebsgastronomie, dass die Mittagsmahlzeiten im Durchschnitt von vier Wochen jeweils ein Drittel der empfohlenen Nährstoffmenge enthalten. Das sind zum Beispiel im Fall von Energie 717 kcal bzw. 2999 KJ.
Verschiedene
Musterspeisenpläne zum Download finden Sie hier. Bei diesen Mustern ist jede einzelne Woche nährstoffoptimiert und erfüllt die Kriterien für die nährstoffoptimierte Menülinie. Die einzelnen Speisenplanwochen können ganz nach Ihren Vorstellungen frei kombiniert werden. Sie lassen sich auch einfach in bestehende Speisenplan-Zyklen einbauen.
Hier geht es zum
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung.
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Was bedeutet die Forderung des Qualitätsstandards, Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln abwechselnd anzubieten?
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Ein Wochenspeisenplan soll 5-mal abwechselnd Komponenten aus Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren und andere Getreideprodukte wie Hirse oder Grünkern enthalten. Davon werden mindestens ein Vollkornprodukt und höchstens ein Kartoffelerzeugnis wie Kroketten oder Pommes frites als Fertigprodukt angeboten. Mit dieser Forderung wird die Vielfalt in dieser Lebensmittelgruppe berücksichtigt und es wird vermieden, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. Nudeln gereicht werden. Ein abwechslungs- und ideenreicher Speisenplan erhöht die Akzeptanz der Mittagsmahlzeit und trägt den unterschiedlichen Vorlieben der Tischgäste Rechnung.
Täglich soll ein Lebensmittel aus der o.g. Lebensmittelgruppe angeboten werden. Ein Wochenspeisenplan kann folgendermaßen aussehen:
Wochentag
Gericht
Montag
Käsespätzle, Kopfsalat mit Croutons
Dienstag
Wokgemüse mit Hähnchenbruststreifen und Reis
Mittwoch
Gefüllte Paprikaschote in Tomatensoße mit Kartoffeln; Beerenobst
Donnerstag
Großer Salatteller mit gebratenen Champignons und Vollkornbrötchen; Milchreis
Freitag
Seelachstfilet in Tomatensoße, Backkartoffeln und Salat
Beispiele zur praktischen Umsetzung finden Sie in unseren
Wochenspeisenplänen.
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Welches Verpflegungssystem ist das Beste?
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Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind alle Verpflegungssysteme für die Umsetzung des Qualitätsstandards geeignet.
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Zählen zu den frittierten Gerichten auch Backofen Pommes frites?
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Ja. Pommes frites, Kroketten, Kartoffelecken etc. sind bereits durch den Hersteller vorfrittiert. Die im Backofen zubereiteten vorfrittierten Produkte enthalten weniger Fett als die in der Fritteuse fertiggestellten. Dennoch lautet die Empfehlung, den Einsatz dieser Produkte auf ein Minimum zu beschränken.
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Sind Süßigkeiten nach dem "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung" verboten?
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Ziel des Qualitätsstandards ist, dass sich zukünftig das gesamte Verpflegungsangebot in der Betriebskantine nach einer vollwertigen Ernährung ausrichtet und dass gut informierte Kantinengäste frei aus diesem wählen können.
Deswegen werden im Qualitätsstandard keine Verbote ausgesprochen, wohl aber Mindestanforderungen dafür gesetzt, welche Lebensmittel und Speisen täglich zur Wahl stehen müssen. Das sind zum Beispiel täglich frisches Stückobst, Gemüse gegart oder als Rohkost und Milch mit einem Fettgehalt von max. 1,5%.
Starten Sie hier den
Download des "DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung".
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Was bedeutet das MSC-Siegel?
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In Tabelle 3 des
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung „Optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung“ wird das Kriterium genannt, dass Seefisch aus nicht überfischten Beständen anzubieten ist. Was aber sind „Seefische aus nicht überfischten Beständen“ und wie erkennt man sie?
Bei der richtigen Auswahl hilft zum Beispiel das MSC-Siegel. MSC steht für Marine Stewardship Council, welches auf Initiative des World Wildlife Fund (WWF) zusammen mit dem Lebensmittelkonzern Unilever 1997 gegründet wurde, um Fische vor rücksichtsloser Fischerei zu schützen. Viele Fischerei-Betriebe richten mit ihren Fanggeräten durch hohe Beifangraten unerwünschter Arten große Schäden in der Meeresumwelt an. MSC-zertifizierte Fischereien reduzieren dies auf ein Minimum. Daher muss diese Fischerei wie folgt gestaltet sein: Fangmengen dürfen nur so hoch sein, dass die Fortpflanzung der Art nicht beeinträchtigt wird. Zudem werden Laich- und Aufzuchtsgebiete sowie einmalige Lebensräume geschützt.
Es gibt viele Fischarten, die der nachhaltigen Fischerei unterliegen und mit dem MSC-Siegel gekennzeichnet sind - angefangen von Heilbutt über Alaska Seelachs bis zur Makrele. Betriebe, die den Qualitätsstandard umsetzen möchten haben also viele Möglichkeiten bei der Lebensmittelauswahl bei gleichzeitigem Erhalt der marinen Ökosysteme.
Einkaufsratgeber für Fische und Meeresfrüchte
Mit folgendem Link gelangen Sie zur offiziellen Internetseite des
Marine Stewardship Council.
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Was ist Bio?
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Sowohl der Begriff „Bio“ als auch der Begriff „Öko“ stehen für Produkte, welche nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erzeugt und verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die Rohstoffe für die Produkte möglichst umwelt- und ressourcenschonend hergestellt und gewonnen wurden. Dazu zählt unter anderem auch, dass auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet sowie auf eine artgerechte Tierhaltung geachtet werden.
Früher gab es eine Reihe von Gütesiegeln, Öko-Kennzeichen und anderen Symbolen, welche ein Lebensmittel als Bio-Produkt kennzeichneten. Um den Überblick zu behalten und Bio-Produkte auf einen Blick identifizieren zu können, wurde im Jahre 2001 das staatliche Bio-Siegel eingeführt. Dieses garantiert Produkten, dass sie nach den EG-Rechtsvorschriften für ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die neue EG-Öko-Basisverordnung Nr. 834/07, welche für europaweite, einheitliche Standards sorgt und durch Durchführungs-Verordnungen ergänzt wird. In der Basisverordnung befinden sich u. a. Regelungen über die Tierhaltung, Düngemittel, Futtermittel sowie Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung.
Ein neues Logo für Bioprodukte hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 84/19 vom 31.03.2010, S. 19.) veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt.
Weiterführende Informationen zum EU-Siegel
Im
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung wird Verantwortlichen für die Verpflegung empfohlen, neben betriebswirtschaftlichen, gesundheitlichen und sensorischen Aspekten auch ökologische Kriterien bei der Lebensmittelauswahl zu berücksichtigen. Aus ernährungsphysiologischer Sicht ist die Qualität von ökologisch und konventionell erzeugten Lebensmitteln jedoch als weitgehend gleichwertig zu betrachten.
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Welche Getreidearten gibt es und welche davon sind als Vollkornvariante erhältlich?
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Getreide ist die Sammelbezeichnung für landwirtschaftlich kultivierte, einjährige Pflanzenarten aus der Familie der Gräser mit einsamigen Früchten. Sie werden als Körner bezeichnet, bilden die Hauptnahrungsquelle für den Menschen und sind wichtiger Nährstofflieferant. Insgesamt gibt es sieben Getreidearten: Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Mais, Reis und Hirse. Getreidekörner werden vor dem Verzehr meist zu Getreideerzeugnissen verarbeitet und nicht roh gegessen. Typische Getreideerzeugnisse sind: Mehl, Flocken, Graupen, Grieß und Grütze. Getreidekörner finden beispielsweise Verwendung in der Brauerei und Brennerei (v. a. Gerste und Roggen). Aus dem Keimling werden wertvolle Speiseöle gewonnen.
„Vollkorn“ im Namen eines Getreideerzeugnisses bedeutet, dass dies aus mindestens 90 % Vollkornmehl oder -schrot (bei Teigwaren 100 %) besteht. Alle Produkte, die aus dem ganzen Korn gewonnen sind, einschließlich des Keimlings und der Randschichten (die äußere Fruchtschale kann entfernt sein), werden als Vollkornerzeugnisse bezeichnet. Beispiele für Vollkornerzeugnisse: Vollkornbrot, Natur-/Vollkornreis, Vollkornmehl, Vollkornnudeln, Vollkorngetreideflocken etc.
Alle Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Reis, Mais und Hirse) können als Vollkornvarianten erworben werden. Dies sind u. a. Getreidemehle, Getreidekörner und Grieß. Steht „Vollkorn“ im Produktnamen ist dieses aus dem vollen Korn hergestellt. Im Folgenden erhalten Sie weitere Details über die sieben Getreidearten und die jeweiligen Vollkornvarianten:
• Weizen ist das wichtigste Brotgetreide. Dinkel ist eine Weizenart, mit nussigem Geschmack und eignet sich als Mehl zum Backen. Weizen- und Dinkelvollkorn-produkte sind weit verbreitet. Vor allem Backerzeugnisse, hergestellt aus Weizen- und Dinkelvollkornmehl, sowie Teigwaren aus Vollkorn-Hartweizengrieß, sind im Handel erhältlich. Auch Couscous und Bulgur werden aus Hartweizen hergestellt. Bei Couscous handelt es sich um ein Vollkornprodukt, da er in der Regel aus dem ganzen, nicht geschälten Korn hergestellt wird. Dagegen hat Bulgur keine Vollkornqualität, denn bei der Herstellung wird die Schale entfernt.
• Gerste wird u. a. für die Herstellung von Brot und als Graupen, beispielsweise für Suppen und Süßspeisen, verwendet. Da es sich bei Graupen um geschälte Gerstenkörner handelt, sind diese nicht in Vollkornqualität erhältlich. Daneben gibt es im Handel Gerstengrütze (keine Vollkornqualität) sowie Gerstenmehl und –flocken, die wiederum als Vollkornvariante angeboten werden.
• Roggen findet fast ausschließlich in Form von Brotgetreide Verwendung. Hierbei sind Vollkornvarianten handelsüblich. Außerdem gibt es auch Roggenschrot, -flocken und -grieß in Vollkornqualität.
• Hafer wird vor allem zu Haferflocken verarbeitet. Bei den im Handel erhältlichen kernigen und zarten Haferflocken sowie Schmelz- bzw. Instantflocken handelt es sich meist um Vollkornvarianten, da sie aus dem vollen Haferkorn hergestellt werden.
• Mais wird für die menschliche Ernährung u. a. zu Maisgrieß, Maismehl und Flocken (Cornflakes) verarbeitet oder gekocht als Gemüse verzehrt. Maisgrieß (Polenta) sind grob gemahlene Maiskörner u. a. für die Zubereitung von Crêpes, Gebäck sowie Maisbrei. Im Handel ist Vollkorn-Maisgrieß erhältlich. Aus reinem Maismehl - in Vollkornqualität - werden z. B. dünnfladige Brote (Tortillas) gebacken. Der Handel bietet auch Maisflocken (Cornflakes) an, die aus dem vollen Maiskorn hergestellt und somit Vollkornprodukte sind.
• Reis, der nicht weiter verarbeitet wird, sondern lediglich gereinigt und verlesen in den Handel kommt, trägt die Bezeichnung Naturreis bzw. Braunreis oder Vollkornreis (beides Vollkornqualität). Beim Parboiled Reis handelt es sich meist um einen weißen Reis, da Silberhaut und Keimling entfernt sind. Der Ballaststoffgehalt ist daher geringer als beim Naturreis (Vollkornreis). Dennoch enthält der Parboiled Reis durch ein spezielles Herstellungsverfahren 80 % der Nährstoffe von Naturreis. Da sich durch das Parboiled-Verfahren zusätzlich die Kochzeit verkürzt und der Reis körniger und lockerer bleibt, wird von einigen namhaften Unternehmen inzwischen auch Parboiled Vollkorn-Reis angeboten.
• Hirse ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Getreidearten der Tropen und Subtropen. Im Handel sind vor allem geschälte Hirsekörner, die sogenannte Goldhirse, erhältlich. Sie gilt als Vollkornprodukt, da bei der Verarbeitung lediglich die Spelze und die harte Fruchtschale abgetrennt werden. Der Keimling bleibt vollständig erhalten. Darüber hinaus gibt es die ungeschälte Braunhirse. Diese sollte jedoch nur in Maßen verzehrt werden, da sie einen gewissen Gehalt an Blausäure enthält und somit die Gesundheit beeinträchtigen kann. Braunhirse wird lediglich als Zusatz für Müsli, Brot oder Aufläufe eingesetzt.
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Was ist Parboiled Reis?
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Beim Parboiled Reis handelt es sich meist um einen weißen Reis, da die Silberhaut und der Keimling entfernt sind. Der Gehalt an Ballaststoffen ist geringer als beim Naturreis (Vollkornreis). Trotzdem enthält Parboiled Reis durch ein spezielles Herstellungsverfahren 80 % der Nährstoffe von Naturreis. Zum Erhalt der Vitamine wird dem Reis durch ein Vakuum Luft entzogen. Anschließend wird der Reis in heißem Wasser eingeweicht, wodurch die Nährstoffe gelöst werden. Durch ein Druck-Verfahren werden die Vitamine aus den äußeren Schichten des Korns ins Innere transportiert. Im Handel wird Parboiled Reis als Natur-, Langkorn- und Rundkornreis angeboten.
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Gibt es Parboiled Vollkorn-Reis?
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Das Parboiled-Verfahren wurde dazu entwickelt, die Vitamine und Mineralstoffe aus den Randschichten in das Innere des Reiskorns zu überführen, so dass weißer Reis ähnlich viele Nährstoffe enthält wie Naturreis (Vollkornreis), außer Ballaststoffen. Insofern erscheint das Angebot von Parboiled Vollkorn-Reis nicht sinnvoll. Da sich jedoch durch das Parboiled-Verfahren zusätzlich die Kochzeit verkürzt und der Reis körniger und lockerer bleibt, wird von einigen Unternehmen inzwischen Parboiled Vollkorn-Reis angeboten.
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Worin unterscheiden sich Fleisch und Fleischerzeugnisse?
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Der „
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ gibt in den Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage) vor, dass in der Mittagsverpflegung maximal 2-mal Fleisch angeboten wird, davon max. 1-mal Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren.
Fleisch umfasst alle genießbaren Teile von geschlachteten oder erlegten warmblütigen Tieren, zum Beispiel Huftiere, Geflügel, Hasentiere und Wild, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind. Nach dieser Definition fallen unter den Begriff "Fleisch“ neben der Skelettmuskulatur mit Fett- und Bindegewebe auch Innereien und Blut. Fleisch, das im Verbraucherhaushalt zubereitet wird, wie Kotelett, Filet oder Rückenspeck, darf neben dem Muskelgewebe mit Fett und Bindegewebe auch Knochen, Knorpel und Schwarte aufweisen.
Als Fleischzubereitung bezeichnet man Fleisch, das zerkleinert, gewürzt oder einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, jedoch ohne die Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern. Dazu zählen beispielsweise mariniertes Fleisch und Hackfleischzubereitungen, wie Mett.
Fleischerzeugnisse werden definiert als verarbeitete Erzeugnisse aus Fleisch, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnissen. Sie sind so beschaffen, dass bei einem Schnitt durch das Produkt die Merkmale von Fleisch nicht mehr zu erkennen sind. Diese Eigenschaft kann unter anderem durch Erhitzen oder Reifen erzielt werden. Zu den Fleischerzeugnissen gehören zum Beispiel Pökelfleischerzeugnisse, insbesondere Schinken sowie Wurstwaren, wie Salami, Leberwurst und Bockwurst sowie gestückeltes bzw. durch den Fleischwolf gedrehtes Fleisch, wie Gulasch, Geschnetzeltes und Hackfleisch.
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Was zählt alles zu Hülsenfrüchten?
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Hülsenfrüchte sind reife, luftgetrocknete Samen der Schmetterlingsblütler (Leguminosen) und zählen zu den ältesten Kulturpflanzen. Wichtigste Vertreter sind Erbsen, Bohnen, Linsen und Sojabohnen.
Bei den Erbsen unterscheidet man Palerbsen, Zuckererbsen und Markerbsen. Das Samenkorn der Palerbsen ist glatt und rund. Durch ihren hohen Stärkegehalt schmecken sie eher mehlig. Markerbsen haben dagegen runzelige, leicht eckige, süßlich schmeckende Samen. Mark- und Palerbsen sind selten frisch erhältlich. Meist werden sie als Konserven oder tiefgekühlt angeboten. Zuckererbsen, auch Kaiser- oder Zuckerschoten genannt, besitzen im Gegensatz zu Mark- und Palerbsen eine essbare, zarte Hülse, die leicht süßlich schmeckt. Bei Knackerbsen handelt es sich um eine besondere Art der Zuckererbsen, sie lassen sich wie Bohnen leicht brechen. Erbsen eignen sich für Eintöpfe, als Gemüse, Püree oder im Salat. Kichererbsen besitzen eine haselnussähnliche Form, haben einen Durchmesser von acht bis 12 mm und sind hellgelb. Ihre Konsistenz ist knackig und sie schmecken nussig. Kichererbsen werden u. a. in Eintöpfen, Salaten und als Beilage zu Fleischgerichten verwendet.
Bei den Bohnen unterscheidet der Botaniker zwischen Gartenbohnen und Dicken Bohnen. Die Gartenbohne kommt in zwei Formen vor, als Buschbohne und Stangenbohne. Buschbohnen haben eine runde Hülse, sind bis zu zehn Zentimeter lang und schmecken sehr aromatisch und saftig. Zu ihnen zählen auch die Prinzessbohnen, deren kurze Hülse kleine, dünne Samen enthält. Stangenbohnen sind lang, breit und flach und werden auch Schnibbel-, Breite- oder Strumpfbandbohnen genannt. Dicke Bohnen (Ackerbohne, Saubohne, Puffbohne) besitzen ein samtartig behaartes Äußeres, innen sind sie pelzig und filzig. Die Hülse eignet sich nicht zum Verzehr. Lediglich die nierenförmigen, milchig-weißen bis hellgrünen Samen sind essbar. Der Abfallanteil bei den Dicken Bohnen ist sehr hoch, deshalb empfiehlt es sich, die drei- bis vierfache Menge an Frischware für die Zubereitung einzuplanen.
Getrocknete Bohnen schmecken in Suppen, Eintöpfen und eignen sich für die Zubereitung von Püree.Linsen gibt es in unterschiedlichen Farben und Größen – alle haben aber eine flachrunde Form. Nach der Ernte sind Linsen hell-olivgrün und werden nach längerer Lagerung gelbbraun bis braun. Im Handel sind grüne, braune, rote und gelbe Linsen erhältlich. Sie werden nach ihrer Größe beispielsweise als Riesen-, Teller-, Mittel- und Zuckerlinsen angeboten. Linsen sind würzig und nussig im Geschmack. Kleinere Linsen schmecken wegen ihres höheren Schalenanteils aromatischer, da sich die linsentypischen Aromastoffe in der Schale befinden. Linsen können vielfältig eingesetzt werden, z. B. für Suppen, Eintöpfe, Bratlinge, Aufläufe, Salate oder als Beilage zu Fleisch- und Geflügelgerichten.
Die Sojabohne hat kurze Hülsen, die zwei bis drei Samen (Sojabohnen) enthalten. Sie sind gelb, grün, braun oder schwarz und sehen der Buschbohne ähnlich. Der Geschmack von Sojabohnen erinnert an Erbsen, ist jedoch schärfer. In der Regel werden Sojabohnen nicht direkt verwendet, sondern zu unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Im Handel gibt es unter anderem Sojamehl, Sojasoße, Sojamilch, Sojaöl, Tofu und Sprossen.
Im Rahmen der JOB&FIT-Zertifizierung gehören Salat, Gemüse und Hülsenfrüchte in eine Lebensmittelgruppe. Hülsenfrüchte dürfen als Konserve und aus getrockneter Rohware zubereitet werden. Somit trägt ihr Einsatz dazu bei, die Anforderung der DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung „5 x Gemüse und Salat in fünf Verpflegungstagen“ zu erfüllen.
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Entspricht der Einsatz von Basmati-Reis den Anforderungen des Qualitätsstandards?
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Den besonders aromatisch duftenden und schmeckenden Basmati-Reis aus Indien gibt es in unterschiedlichen Verarbeitungsgraden. Als Vollkorn- sowie als Parboiled-Variante erfüllt der Basmati-Reis die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards. Der weiße, geschälte Basmati-Reis hingegen genügt den Anforderungen nicht.
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Entspricht der Einsatz von Kartoffel-Fertigprodukten der Anforderung des Qualitätsstandards, Getreideprodukte mind. 5-mal anzubieten?
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Industriell hergestellte Kartoffel-Fertigprodukte, wie Kartoffelpüree-Pulver, Pommes frites, Kroketten oder Bratkartoffeln, zählen wegen ihres hohen Verarbeitungsgrades zu den sogenannten Kartoffelerzeugnissen. Laut
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ dürfen Kartoffelerzeugnisse im Rahmen von fünf Verpflegungstagen maximal ein Mal angeboten werden.
Aus frischen Kartoffeln selbst hergestellte Produkte, zum Beispiel Kartoffelpüree, Bratkartoffeln, Kartoffelecken oder Kartoffelsalat, fallen nicht unter Kartoffelerzeugnisse, sondern zählen zu den Speisekartoffeln, da sie nicht industriell verarbeitet wurden. Dazu zählt beispielsweise auch ein von einem Caterer aus frischen Kartoffeln hergestellter und tiefgekühlter Kloßteig. Speisekartoffeln können abwechselnd mit Parboiled Reis, Teigwaren und anderen Getreideprodukten mindestens 5-mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.
Zu beachten ist, wenn selbst hergestellte Pommes frites und Kartoffelecken frittiert werden, dürfen sie maximal zwei Mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.
Für eine
JOB&FIT-Zertifizierung bzw. eine JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung sind die oben genannten Häufigkeiten einzuhalten.
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Wie groß muss eine Gemüseportion sein, um das Kriterium des DGE-Qualitätsstandards zu erfüllen?
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Die Tabelle für die Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen in der Mittagsmahlzeit auf Seite 38 des DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung bietet dazu Orientierungswerte. Für Berufstätige mit durchschnittlicher körperlicher Aktivität, z. B. Büroangestellte, wird der Gemüseanteil (gegart oder roh) mit 200 g in 5 Verpflegungstagen angegeben.
Neben Gemüsesticks und Salatteller kann in der Zwischenverpflegung die Gemüse- bzw. Salatkomponente auch als Brot- oder Brötchenbelag angeboten werden. Die Menge des Belages soll so gewählt werden, dass sie nicht als Garnitur dient, sondern dem Tischgast eine Fisch-, Käse- oder Wurstportion ersetzt. Bereits der Name der angebotenen Zwischenverpflegung wie z. B. Tomaten-Frischkäsebrötchen oder Schnittlauch-Paprikabrot weißt den Tischgast darauf hin, dass er einen Gemüsebelag in ausreichender Menge erwarten darf.
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Wie ist der Einsatz von Konservengemüse (z. B. Rote Bete, geschälte Tomaten) sowie Sauerkraut im Hinblick auf die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards zu bewerten?
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Im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ werden 5 x Gemüse und Salat in 5 Verpflegungstagen gefordert. Das Gemüse wird dabei in frischer oder tiefgekühlter Form angeboten.
Konservengemüse wie beispielsweise Rote Bete oder geschälte Tomaten sind zur Haltbarmachung zusätzlich sterilisiert. Sie zählen somit nicht zu frischem bzw. tiefgekühltem Gemüse und erfüllen damit auch nicht das Prüfkriterium für eine
JOB&FIT-Zertifizierung. Eine Ergänzung der Mahlzeit mit frischem Gemüse oder ein Austausch der Speisenkomponente ist notwendig, um das Kriterium zu erfüllen. Beide Lebensmittel sind ebenfalls frisch erhältlich.
Sauerkraut ist sowohl in frischer bzw. roher als auch in pasteurisierter Form erhältlich. Frisches Sauerkraut kann z. B. in Naturkostläden sowie beim Metzger und auch als Großgebinde bezogen werden. Wenn Sauerkraut im Rahmen der JOB&FIT-Zertifizierung als Gemüseportion angeboten wird, muss dies in frischer Form erfolgen.
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Warum ist im DGE-Qualitätsstandard nicht der Referenzwert für Vitamin D angegeben?
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Bei der Angabe von D-A-CH-Referenzwerten im DGE-Qualitätsstandard ist immer nur eine bestimmte Auswahl genannt (siehe Tabelle 6: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte für die Betriebsverpflegung). Diese Referenzwerte gelten als Marker für eine besonders nährstoffreiche Ernährung (z. B. Folat). Des Weiteren werden solche Referenzwerte genannt, bei denen eine Begrenzung nach oben (z. B. Fett) bzw. nach unten (z. B. Kohlenhydrate) erwünscht ist. Sofern ein Betriebsrestaurant weitere in den D-A-CH-Referenzwerten genannte Werte bei der Nährwertberechnung berücksichtigen möchte, spricht nichts dagegen.
Hier geht es zur
Stellungnahme der DGE
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Warum nimmt Vitamin D unter den Vitaminen eine Sonderstellung ein?
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Vitamin D kann vom Menschen selbst durch Sonnenbestrahlung (UVB-Licht) gebildet werden. Die körpereigene Vitamin D-Bildung in der Haut ist abhängig von Breitengrad, Jahres- und Tageszeit, Witterung, Kleidung, Aufenthaltsdauer im Freien sowie dem Hauttyp. Wer ein Viertel des Körpers, also Gesicht, Hände und Teile von Armen und Beinen, zehn bis 20 Minuten unbekleidet der Sonnenbestrahlung aussetzt, bildet genügend Vitamin D. In Deutschland strahlt die Sonne von Oktober bis März nicht stark genug, um genügend Vitamin D zu bilden. Der Körper kann Vitamin D speichern. Wer am Ende des Sommers also sehr gut mit Vitamin D versorgt ist, kann auch über den Winter eine gute Versorgung gewährleisten.
Hinzu kommt, dass nur wenige Lebensmittel Vitamin D in bedeutenden Mengen enthalten. Dazu gehören besonders Fettfische (z. B. Hering und Makrele), in deutlich geringerem Maße Leber, mit Vitamin D angereicherte Margarine, Eigelb und einige Speisepilze.
Hier geht es zur
Stellungnahme der DGE
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Wie viel Vitamin D soll laut den D-A-CH-Referenzwerten aufgenommen werden?
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Da der Beitrag der körpereigenen Bildung zur Vitamin D-Versorgung von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst wird und somit nicht quantifiziert werden kann, werden die neuen Referenzwerte für die Vitamin D-Zufuhr als Schätzwerte unter der Annahme einer fehlenden körpereigenen Bildung angegeben.
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beträgt der Schätzwert für die Vitamin D-Zufuhr bei fehlender körpereigener Bildung 20 µg pro Tag. Von diesen 20 µg werden bei Kindern 1 bis 2 µg und bei Jugendlichen und Erwachsenen 2 bis 4 µg pro Tag über die Ernährung mit den üblichen Lebensmitteln zugeführt. Diese Menge reicht nicht aus, um den Schätzwert für die Zufuhr zu erreichen. Die Differenz zum Schätzwert muss demzufolge über die körpereigene Bildung und/oder über die Einnahme eines Vitamin D-Präparats gedeckt werden.
Hier geht es zur
Stellungnahme der DGE
Zertifizierung
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Wie ist Thunfisch aus der Dose zu bewerten?
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Thunfisch aus der Dose kann ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden. Denn obwohl alle Fische, so auch der Thunfisch, die in Gewässern auftretenden Schadstoffe direkt aufnehmen und über die Nahrungskette anreichern, liegen die Gehalte an organischen Rückständen weit unter den in der Schadstoff-Höchstmengenverordnung festgelegten Grenzwerten. Untersuchungen belegen, dass der essbare Anteil der Fische nur geringe Mengen an Schwermetallen, wie Quecksilber und organischen Rückständen, z. B. Polychlorierte Biophenyle (PCBs) enthält. Lediglich große und alte Exemplare des Thunfischs bilden eine Ausnahme. Sie können durch die altersbedingte Anreicherung höhere Quecksilberwerte aufweisen. Doch diese Fische sind selten und werden untersucht, bevor sie in den Handel kommen.
Bei Einhaltung der Schadstoffhöchstmengen besteht für die Allgemeinbevölkerung also keine gesundheitliche Gefährdung. Allerdings empfiehlt das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Schwangeren Thunfisch, aufgrund der möglichen Schadstoffbelastung, nur in geringen Mengen und nicht regelmäßig zu verzehren.
Der Thunfisch als Konserve hat in Deutschland die wirtschaftlich größte Bedeutung. Im Angebot sind neben Thunfisch in Öl auch Thunfisch im eigenen Saft und Aufguss (naturell). Außerdem gibt es Spezialitäten mit Gemüse, z. B. Thunfisch mit Erbsen und Zwiebeln.
Im Hinblick auf die
JOB&FIT-Zertifizierung zählt Thunfisch zu den Seefischen – auch wenn er aus der Konserve angeboten wird. Es gilt aber auch hier den Aspekt der Nachhaltigkeit zu beachten und Thunfisch aus nicht überfischten Gebieten anzubieten. Bei der richtigen Auswahl hilft das MSC-Siegel. Das
Marine Stewardship Council, eine unabhängige und gemeinnützige Organisation, vergibt das Umweltsiegel an Fisch aus nachhaltiger Fischerei. Orientierung bietet auch der
Einkaufsratgeber Fische und Meeresfrüchte vom WWF.
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Was sind die Vorteile einer Zertifzierung?
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Wenn Sie Ihre Einrichtung DGE-zertifizieren lassen wollen, profitieren Sie in relevanten Bereichen und können für Ihren Betrieb entscheidende Vorteile erzielen:
- Qualitätssicherung
- Gesundheitsprävention
- Kompetenzgewinn
- Imagevorteil für Ihr Betriebsrestaurant
- Gästezufriedenheit
Eine Zertifizierung bietet Ihrem Betrieb Vorzüge. Durch die Sicherstellung der Speisenqualität und einem Zugewinn an Fachwissen auf dem Gebiet der vollwertigen Verpflegung, erzielen Sie wesentliche Wettbewerbsvorteile. Zusätzlich sichern Sie die Zufriedenheit Ihrer Gäste und tragen damit auch zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude bei.
Dokumentieren Sie Ihr Engagement und lassen Sie sich zertifizieren!
Bei Fragen steht Ihnen das
JOB&FIT-Team gerne zur Verfügung.
Qualitätssicherung
Als unabhängige, ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaft prüft die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) durch ein Audit, ob die geforderten Zertifizierungskriterien in der Praxis korrekt und vollständig umgesetzt werden.
Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung Ihres Speisenangebotes können Sie sich sicher sein, eine vollwertige Verpflegung anzubieten. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle gewährleistet die Sicherstellung einer gleichbleibenden Verpflegungsqualität.
Gesundheitsprävention
Eine vollwertige Ernährung hält gesund, fördert Leistung und Wohlbefinden.
Ihr Nutzen: Durch die bestandene Zertifizierung können Sie zeigen, dass Ihre Verpflegung den Kriterien eines vollwertigen Speisenangebots entspricht. Dies erreichen Sie durch die optimierte Auswahl von Lebensmitteln und wahlweise durch das Angebot einer nährstoffoptimierten Menülinie.Kompetenzgewinn
Bei der Umsetzung des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ befassen sich alle Beteiligten mit den grundlegenden Erkenntnissen einer vollwertigen Ernährung und deren Umsetzung in die tagtägliche Küchenpraxis.
Ihr Nutzen: Durch die intensive Beschäftigung mit den Inhalten erlangen die einbezogenen Personen (z. B. Küchenleiterinnen/ Küchenleiter, Ernährungsfachkräfte, Service-, Küchen- und Ausgabepersonal) während des Umsetzungsprozesses detaillierte Kenntnisse über die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung und deren Realisierung in die tägliche Küchenpraxis. Das gesamte Verpflegungsteam gewinnt damit an Wissen und Ernährungskompetenz.
Imagevorteil für Ihr Betriebsrestaurant
Das Image der Verpflegung im Betriebsrestaurant spiegelt den Gesamteindruck wider, den die überwiegende Mehrheit der Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmer hat. Der Eindruck ist umso besser, je mehr die Verpflegung den Wünschen und Erwartungen der Tischgäste entspricht.
Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung leistet die optimierte Verpflegung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tischgäste. Nach erfolgreich bestandenem Audit können Sie Ihr zertifiziertes Angebot bewerben und dies zur Imagepflege Ihres Betriebes nutzen.
Gästezufriedenheit
Die Ansprüche der Tischgäste an die Verpflegung sind im Vergleich zu früher stark gestiegen. Es geht nicht mehr nur um Sättigung, es wird auch ein qualitativ hochwertiges Speisenangebot gefordert.
Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung des Speisenangebots entsprechen Sie den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Tischgäste und können zu einem positiven Gesamteindruck beitragen. Durch regelmäßige Re-Audits wird die Qualität des Speisenangebots gesichert, so dass Sie die Ansprüche Ihrer Gäste erfüllen können.
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Was ist der Unterschied zwischen einer JOB&FIT-Zertifizierung und einer JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung?
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JOB&FIT-Zertifizierung
Betriebsrestaurants, die die Bezeichnung JOB&FIT-Zertifizierung tragen, müssen die Kriterien der drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebenswelt erfüllen. Diese drei Qualitätsbereiche sind folgendermaßen definiert:
Lebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebensmittelauswahl und Anforderungen an den Speisenplan) sowie Kriterien zur Zwischenverpflegung
Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung und Herstellung der Speisen für die Mittags- und Zwischenverpflegung, Gestaltung des Speisenplans
Lebenswelt: Rahmenbedingungen in Betriebsrestaurants (z. B. Gästekommunikation)Nach erfolgreichem Audit wird dem Betriebsrestaurant das JOB&FIT-Logo verliehen und es darf damit werben. Durch regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität der Verpflegung langfristig gesichert.
JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung
Bei der JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung muss das Betriebsrestaurant zusätzlich zu den oben genannten Kriterien der JOB&FIT-Zertifizierung eine nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung anbieten. Nach bestandenem Audit erhält es das JOB&FIT-PREMIUM-Logo und darf dies als JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung ausloben. Auch bei der JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung wird durch regelmäßige Re-Audits die zertifizierte Verpflegungsqualität langfristig sichergestellt.
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich für eine Zertifizierung interessiere?
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Bei Interesse melden Sie sich bei „JOB&FIT – Mit Genuss zum Erfolg!“ per Email unter info@jobundfit.de oder telefonisch unter 0228/3776-873. Sie erhalten dann unverbindlich das kostenlose Infopaket „Ihr Weg zur Zertifizierung“, in dem alle weiteren Schritte und Ansprechpartner aufgeführt sind.
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Was kostet eine Zertifizierung?
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Die Gesamtkosten hängen von individuellen Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise ab, die der Betrieb wählt. Mit Hilfe dieses Formulars erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre individuellen Zertifizierungskosten.
Ein verbindliches Angebot kann erst erstellt werden, wenn der Zertifizierungsstelle das ausgefüllte Kontaktformular vorliegt.
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Was passiert, wenn man das Audit nicht besteht?
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Sollte das Audit nicht bestanden werden, erfolgt ein Nach-Audit, für das erneut 550 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.
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Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?
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Ein Zertifizierungsvertrag wird für die Dauer von mindestens drei Jahren geschlossen. Um eine gleichbleibende Qualität der Verpflegung bestätigen zu können, muss in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots stattfinden. In welchem Umfang dies geschieht, ist abhängig vom Ausgang des Audits bei der Zertifizierung.
- Wenn das Audit mit 100 % bestanden wurde, erfolgt in den beiden folgenden Jahren lediglich ein internes Audit. Dafür erhält die Einrichtung von der DGE entsprechende Checklisten, die auszufüllen sind. Es fällt dann nur die jährliche Verwaltungsgebühr von 200 Euro zzgl. MwSt. an.
- Besteht die Einrichtung das Audit mit mindestens 80 % erfolgt im ersten Jahr ein internes Audit. Im zweiten Jahr nach der Zertifizierung wird dann erneut ein Audit durchgeführt, das sogenannte Re-Audit. Die Kosten für das Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst (550 Euro zzgl. MwSt.) und den Reisekosten des Auditors zusammen.
- Beträgt das Ergebnis des Audits 60 % bis < 80 % findet im ersten Jahr nach der Zertifizierung ein Re-Audit statt. Die Kosten für dieses Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst und den Reisekosten des Auditors zusammen. Der Umfang und die Kosten der Auditierung im zweiten Jahr nach der Zertifizierung sind abhängig vom Ergebnis des vorangegangenen Re-Audits.
- Ein Auditergebnis von weniger als 60 % gilt als nicht bestanden.
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Was muss getan werden, wenn das Re-Audit in einer Einrichtung bevorsteht?
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Um eine gleichbleibende Verpflegungsqualität bestätigen zu können, findet in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots statt. Dafür gelten grundsätzlich folgende Fristen
- Betriebe, die bis zum 30. Juni eines Jahres ein Zertifikat erhalten haben, müssen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eine erneute Überprüfung bei der Zertifizierungsstelle der DGE abgeschlossen haben.
- Betriebe, die nach dem 30. Juni eines Jahres ein Zertifikat erhalten haben, müssen bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eine erneute Überprüfung bei der Zertifizierungsstelle der DGE abgeschlossen haben.
- Für beide Fristen gilt, dass zwischen Anmeldung des Re-Audits und abgeschlossenen Audit rund 2,5 Monate einzukalkulieren sind
Beim Re-Audit ist zwischen einem Audit vor Ort und einem internen Audit zu unterscheiden. Welches Audit durchgeführt wird, hängt vom Ausgang des Erst-Audits ab (siehe FAQ zu „Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?“).
Der ungefähre Zeitraum für das nächste Audit vor Ort wird mit Übersendung des Audit-Ergebnisses mitgeteilt, beispielsweise im 2. Halbjahr 2012. Betriebe sollten sich dann rechtzeitig mit der Zertifizierungsstelle der DGE in Verbindung setzen, um einen Re-Audittermin zu erhalten. Die genaue Terminabsprache erfolgt über den Auditor/ die Auditorin, die von der DGE benannt wird. Bis spätestens zum Audittermin, sind auch die im Maßnahmenkatalog des letzten Audits festgelegten Schritte umzusetzen. Erfolgt dies nicht, gilt unabhängig vom Ergebnis des Re-Audits das Audit insgesamt als nicht bestanden. Beträgt das Ergebnis des Re-Audits mehr als 60 Prozent, wird das Zertifikat um ein weiteres Jahr verlängert.
Für das interne Audit versendet die Zertifizierungsstelle zweimal im Jahr eine Checkliste. Sie ist ausgefüllt innerhalb von vier Wochen an die DGE zurück zu senden. Auch hier gilt, dass die im Maßnahmenkatalog des letzten Audits festgelegten Schritte umzusetzen und zu dokumentieren sind. Wurden die Maßnahmen umgesetzt und die Kriterien erfüllt, wird das Zertifikat um ein weiteres Jahr verlängert.
Sollte die Anmeldung zum Audit vor Ort einmal vergessen worden sein, meldet sich die Zertifizierungsstelle der DGE rechtzeitig.
Kontakt zur Zertifizierungsstelle: • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Ellen Linden, Referat Gemeinschaftsverpflegung & Qualitätssicherung, Godesberger Allee 18, 53175 Bonn, Telefon: 0228/3776 651 Telefax: 0228/3776 800, E-Mail:
linden@dge.de
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Wie genau müssen im Speisenplan Gerichte beschrieben werden?
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Die Speisen auf dem Speisenplan müssen eindeutig bezeichnet sein. So klingt beispielsweise das folgende Gericht „Lieblingsklopse à la Chef mit Ungarngemüse und Erdapfelpüree“ ansprechend, jedoch wird dabei nicht deutlich, um welche Speisen es sich konkret handelt. In diesem Fall wäre die genaue Bezeichnung „Frikadellen mit Zwiebelsoße, Paprikagemüse und Kartoffelpüree“ notwendig. Genauso verhält es sich mit „Szegediner Gulasch". Diese Angabe muss durch die Erklärung "Gulasch mit Sauerkraut" ergänzt werden. Des Weiteren muss in beiden Fällen dargestellt werden, von welcher Tierart das Fleisch stammt.
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Müssen zertifizierte Einrichtungen Änderungen im Speisenplan der DGE-Zertifizierungsstelle mitteilen?
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Bei einer JOB&FIT-Zertifizierung können unter der Beachtung und Einhaltung der Lebensmittelqualitäten und der Lebensmittelhäufigkeiten eigenständig Speisen bzw. -komponenten im Speisenplan ausgetauscht werden. Diese Veränderung muss der DGE-Zertifizierungsstelle zunächst nicht mitgeteilt werden. Bei dem nächsten anstehenden Re-Audit wird daraufhin der aktuelle Speisenplan geprüft. Zudem wird der Auditor eine zweite Stichprobe aus zurückliegenden Plänen ziehen und überprüfen, ob die geforderten Häufigkeiten und die Qualität der eingesetzten Lebensmittel gemäß der „Checkliste Betriebsverpflegung“ eingehalten wurden.
Anders verhalten sich Änderungen im Speisenplan bei einer JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung. Hier ist eine Berechnung der tatsächlich eingesetzten Lebensmittel erforderlich, um zu prüfen, ob die Nährstoffoptimierung trotz der Änderung gegeben ist. In diesem Fall muss die DGE-Zertifizierungsstelle informiert werden.
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Was bedeutet die Forderung des Qualitätsstandards, Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln abwechselnd anzubieten?
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Ein Wochenspeisenplan soll 5-mal abwechselnd Komponenten aus Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren und andere Getreideprodukte wie Hirse oder Grünkern enthalten. Davon werden mindestens ein Vollkornprodukt und höchstens ein Kartoffelerzeugnis wie Kroketten oder Pommes frites als Fertigprodukt angeboten. Mit dieser Forderung wird die Vielfalt in dieser Lebensmittelgruppe berücksichtigt und es wird vermieden, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. Nudeln gereicht werden. Ein abwechslungs- und ideenreicher Speisenplan erhöht die Akzeptanz der Mittagsmahlzeit und trägt den unterschiedlichen Vorlieben der Tischgäste Rechnung.
Täglich soll ein Lebensmittel aus der o.g. Lebensmittelgruppe angeboten werden. Ein Wochenspeisenplan kann folgendermaßen aussehen:
Wochentag
Gericht
Montag
Käsespätzle, Kopfsalat mit Croutons
Dienstag
Wokgemüse mit Hähnchenbruststreifen und Reis
Mittwoch
Gefüllte Paprikaschote in Tomatensoße mit Kartoffeln; Beerenobst
Donnerstag
Großer Salatteller mit gebratenen Champignons und Vollkornbrötchen; Milchreis
Freitag
Seelachstfilet in Tomatensoße, Backkartoffeln und Salat
Beispiele zur praktischen Umsetzung finden Sie in unseren
Wochenspeisenplänen.
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Genügt das tägliche Angebot einer Salatbar, um einer Zertifizierung nach den Anforderungen des Qualitätsstandards gerecht zu werden?
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Im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ wird für einen Wochenspeisenplan (fünf Verpflegungstage) für die Mittagsverpflegung das Angebot von 5 x Gemüse und Salat gefordert. Dabei ist es Voraussetzung, dass davon mindestens 2 x Rohkost oder Salat angeboten werden. Insofern genügt eine Salatbar, die immer zugänglich ist, um die Anforderung für eine JOB&FIT-Zertifizierung zu erfüllen.
Im Bereich der Zwischenverpflegung sollten zudem jeden Tag Gemüse und Salat in Form von Rohkost, Gemüsesticks, eines Salattellers oder als Brot- bzw. Brötchenbelag im Angebot vorhanden sein. Auch hier erfüllt das Angebot einer Salatbar die Vorgabe für die Zwischenverpflegung.
Streben Sie eine JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung an, fordert der „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ das tägliche Angebot eines nährstoffberechneten JOB&FIT-Gerichts im Rahmen einer nährstoffoptimierten Menülinie. Diese wird mithilfe von Rezepten umgesetzt, die die Zutatenmengen und die Zubereitung beschreiben. Für die konkrete Umsetzung in Bezug auf Salat bedeutet das, dass ein Rezept vorhanden sein muss, das die Menge und die eingesetzte Sorte des Salates genau beschreibt. Der Salat ist dann als fester Bestandteil des JOB&FIT-Menüs einzuplanen und wird im Rahmen der Nährstoffoptimierung als Menükomponente mitgerechnet.
Für die Ausgabe des Salats ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:
1. Die Ausgabe des Salats erfolgt in vorportionierten Schalen.
2. Der Tischgast bedient sich selbst an der Salatbar und wird über entsprechende Hinweise in Kenntnis gesetzt, welche Salatsorte in welcher Menge und mit welcher Menge Dressing zum JOB&FIT-Gericht gehören.Hinweis: Für die Umsetzung einer optimalen Lebensmittelauswahl mit einem abwechslungsreichen Angebot ist es erstrebenswert neben dem Angebot einer Salatbar auch gegartes Gemüse anzubieten.
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Entspricht der Einsatz von Basmati-Reis den Anforderungen des Qualitätsstandards?
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Den besonders aromatisch duftenden und schmeckenden Basmati-Reis aus Indien gibt es in unterschiedlichen Verarbeitungsgraden. Als Vollkorn- sowie als Parboiled-Variante erfüllt der Basmati-Reis die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards. Der weiße, geschälte Basmati-Reis hingegen genügt den Anforderungen nicht.
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Entspricht der Einsatz von Kartoffel-Fertigprodukten der Anforderung des Qualitätsstandards, Getreideprodukte mind. 5-mal anzubieten?
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Industriell hergestellte Kartoffel-Fertigprodukte, wie Kartoffelpüree-Pulver, Pommes frites, Kroketten oder Bratkartoffeln, zählen wegen ihres hohen Verarbeitungsgrades zu den sogenannten Kartoffelerzeugnissen. Laut
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ dürfen Kartoffelerzeugnisse im Rahmen von fünf Verpflegungstagen maximal ein Mal angeboten werden.
Aus frischen Kartoffeln selbst hergestellte Produkte, zum Beispiel Kartoffelpüree, Bratkartoffeln, Kartoffelecken oder Kartoffelsalat, fallen nicht unter Kartoffelerzeugnisse, sondern zählen zu den Speisekartoffeln, da sie nicht industriell verarbeitet wurden. Dazu zählt beispielsweise auch ein von einem Caterer aus frischen Kartoffeln hergestellter und tiefgekühlter Kloßteig. Speisekartoffeln können abwechselnd mit Parboiled Reis, Teigwaren und anderen Getreideprodukten mindestens 5-mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.
Zu beachten ist, wenn selbst hergestellte Pommes frites und Kartoffelecken frittiert werden, dürfen sie maximal zwei Mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.
Für eine
JOB&FIT-Zertifizierung bzw. eine JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung sind die oben genannten Häufigkeiten einzuhalten.
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Wie wird im Audit der Einsatz von Vollkornprodukten nachgewiesen?
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Für eine JOB&FIT-Zertifizierung bzw. JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung ist es erforderlich, täglich Vollkornprodukte für die Zwischenverpflegung anzubieten. Zudem sind Vollkornprodukte auch mindestens 1-mal innerhalb von fünf Verpflegungstagen Bestandteil der Mittagsverpflegung. Wie wird diese Vorgabe im Audit geprüft?
Ein Vollkornbrot bzw. -brötchen muss zum Beispiel nach den Leitsätzen im Deutschen Lebensmittelbuch im Mehlanteil zu mindestens 90 % aus Vollkornmehl bestehen. Ob dies so ist, kann aus der Zutatenliste entnommen werden. Im Audit dienen die Spezifikationen der Hersteller, z. B. von Vollkornreis oder die Zutatenverzeichnisse als Nachweise dafür, dass es sich bei den eingesetzten Produkten um Vollkornprodukte handelt.
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Wie ist der Einsatz von Konservengemüse (z. B. Rote Bete, geschälte Tomaten) sowie Sauerkraut im Hinblick auf die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards zu bewerten?
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Im
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ werden 5 x Gemüse und Salat in 5 Verpflegungstagen gefordert. Das Gemüse wird dabei in frischer oder tiefgekühlter Form angeboten.
Konservengemüse wie beispielsweise Rote Bete oder geschälte Tomaten sind zur Haltbarmachung zusätzlich sterilisiert. Sie zählen somit nicht zu frischem bzw. tiefgekühltem Gemüse und erfüllen damit auch nicht das Prüfkriterium für eine
JOB&FIT-Zertifizierung. Eine Ergänzung der Mahlzeit mit frischem Gemüse oder ein Austausch der Speisenkomponente ist notwendig, um das Kriterium zu erfüllen. Beide Lebensmittel sind ebenfalls frisch erhältlich.
Sauerkraut ist sowohl in frischer bzw. roher als auch in pasteurisierter Form erhältlich. Frisches Sauerkraut kann z. B. in Naturkostläden sowie beim Metzger und auch als Großgebinde bezogen werden. Wenn Sauerkraut im Rahmen der JOB&FIT-Zertifizierung als Gemüseportion angeboten wird, muss dies in frischer Form erfolgen.




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