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Zertifizierung - Häufig gestellte Fragen

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Was sind die Vorteile einer Zertifzierung?

Wenn Sie Ihre Einrichtung DGE-zertifizieren lassen wollen, profitieren Sie in relevanten Bereichen und können für Ihren Betrieb entscheidende Vorteile erzielen:

  • Qualitätssicherung
  • Gesundheitsprävention
  • Kompetenzgewinn
  • Imagevorteil für Ihr Betriebsrestaurant
  • Gästezufriedenheit

Eine Zertifizierung bietet Ihrem Betrieb Vorzüge. Durch die Sicherstellung der Speisenqualität und einem Zugewinn an Fachwissen auf dem Gebiet der vollwertigen Verpflegung, erzielen Sie wesentliche Wettbewerbsvorteile. Zusätzlich sichern Sie die Zufriedenheit Ihrer Gäste und tragen damit auch zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude bei.

Dokumentieren Sie Ihr Engagement und lassen Sie sich zertifizieren!

Bei Fragen steht Ihnen das JOB&FIT-Team gerne zur Verfügung.

Qualitätssicherung

Als unabhängige, ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaft prüft die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) durch ein Audit, ob die geforderten Zertifizierungskriterien in der Praxis korrekt und vollständig umgesetzt werden.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung Ihres Speisenangebotes können Sie sich sicher sein, eine vollwertige Verpflegung anzubieten. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle gewährleistet die Sicherstellung einer gleichbleibenden Verpflegungsqualität.

Gesundheitsprävention

Eine vollwertige Ernährung hält gesund, fördert Leistung und Wohlbefinden.

Ihr Nutzen: Durch die bestandene Zertifizierung können Sie zeigen, dass Ihre Verpflegung den Kriterien eines vollwertigen Speisenangebots entspricht. Dies erreichen Sie durch die optimierte Auswahl von Lebensmitteln und wahlweise durch das Angebot einer nährstoffoptimierten Menülinie.

Kompetenzgewinn

Bei der Umsetzung des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ befassen sich alle Beteiligten mit den grundlegenden Erkenntnissen einer vollwertigen Ernährung und deren Umsetzung in die tagtägliche Küchenpraxis.

Ihr Nutzen: Durch die intensive Beschäftigung mit den Inhalten erlangen die einbezogenen Personen (z. B. Küchenleiterinnen/ Küchenleiter, Ernährungsfachkräfte, Service-, Küchen- und Ausgabepersonal) während des Umsetzungsprozesses detaillierte Kenntnisse über die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung und deren Realisierung in die tägliche Küchenpraxis. Das gesamte Verpflegungsteam gewinnt damit an Wissen und Ernährungskompetenz.

Imagevorteil für Ihr Betriebsrestaurant

Das Image der Verpflegung im Betriebsrestaurant spiegelt den Gesamteindruck wider, den die überwiegende Mehrheit der Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmer hat. Der Eindruck ist umso besser, je mehr die Verpflegung den Wünschen und Erwartungen der Tischgäste entspricht.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung leistet die optimierte Verpflegung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tischgäste. Nach erfolgreich bestandenem Audit können Sie Ihr zertifiziertes Angebot bewerben und dies zur Imagepflege Ihres Betriebes nutzen.

Gästezufriedenheit

Die Ansprüche der Tischgäste an die Verpflegung sind im Vergleich zu früher stark gestiegen. Es geht nicht mehr nur um Sättigung, es wird auch ein qualitativ hochwertiges Speisenangebot gefordert.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung des Speisenangebots entsprechen Sie den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Tischgäste und können zu einem positiven Gesamteindruck beitragen. Durch regelmäßige Re-Audits wird die Qualität des Speisenangebots gesichert, so dass Sie die Ansprüche Ihrer Gäste erfüllen können.


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Was ist der Unterschied zwischen einer JOB&FIT-Zertifizierung und einer JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung?

JOB&FIT-Zertifizierung

Betriebsrestaurants, die die Bezeichnung JOB&FIT-Zertifizierung tragen, müssen die Kriterien der drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebenswelt erfüllen. Diese drei Qualitätsbereiche sind folgendermaßen definiert:

Lebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebensmittelauswahl und Anforderungen an den Speisenplan) sowie Kriterien zur Zwischenverpflegung
Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung und Herstellung der Speisen für die Mittags- und Zwischenverpflegung, Gestaltung des Speisenplans
Lebenswelt: Rahmenbedingungen in Betriebsrestaurants (z. B. Gästekommunikation)

Nach erfolgreichem Audit wird dem Betriebsrestaurant das JOB&FIT-Logo verliehen und es darf damit werben. Durch regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität der Verpflegung langfristig gesichert.  

JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung

Bei der JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung muss das Betriebsrestaurant zusätzlich zu den oben genannten Kriterien der JOB&FIT-Zertifizierung eine nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung anbieten. Nach bestandenem Audit erhält es das JOB&FIT-PREMIUM-Logo und darf dies als JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung ausloben. Auch bei der JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung wird durch regelmäßige Re-Audits die zertifizierte Verpflegungsqualität langfristig sichergestellt.  

 


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An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich für eine Zertifizierung interessiere?

Bei Interesse melden Sie sich bei „JOB&FIT – Mit Genuss zum Erfolg!“ per Email unter info@jobundfit.de oder telefonisch unter 0228/3776-873. Sie erhalten dann unverbindlich das kostenlose Infopaket „Ihr Weg zur Zertifizierung“, in dem alle weiteren Schritte und Ansprechpartner aufgeführt sind.


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Was kostet eine Zertifizierung?

Die Gesamtkosten hängen von individuellen Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise ab, die der Betrieb wählt. Mit Hilfe dieses Formulars erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre individuellen Zertifizierungskosten.

Ein verbindliches Angebot kann erst erstellt werden, wenn der Zertifizierungsstelle das ausgefüllte Kontaktformular vorliegt.


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Was passiert, wenn man das Audit nicht besteht?

Sollte das Audit nicht bestanden werden, erfolgt ein Nach-Audit, für das erneut 550 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.


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Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?

Ein Zertifizierungsvertrag wird für die Dauer von mindestens drei Jahren geschlossen. Um eine gleichbleibende Qualität der Verpflegung bestätigen zu können, muss in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots stattfinden. In welchem Umfang dies geschieht, ist abhängig vom Ausgang des Audits bei der Zertifizierung.

  • Wenn das Audit mit 100 % bestanden wurde, erfolgt in den beiden folgenden Jahren lediglich ein internes Audit. Dafür erhält die Einrichtung von der DGE entsprechende Checklisten, die auszufüllen sind.  Es fällt dann nur die jährliche Verwaltungsgebühr von 200 Euro zzgl. MwSt. an.
  • Besteht die Einrichtung das Audit mit mindestens 80 % erfolgt im ersten Jahr ein internes Audit. Im zweiten Jahr nach der Zertifizierung wird dann erneut ein Audit durchgeführt, das sogenannte Re-Audit. Die Kosten für das Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst (550 Euro zzgl. MwSt.) und den Reisekosten des Auditors zusammen.
  • Beträgt das Ergebnis des Audits 60 % bis < 80 % findet im ersten Jahr nach der Zertifizierung ein Re-Audit statt. Die Kosten für dieses Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst und den Reisekosten des Auditors zusammen. Der Umfang und die Kosten der Auditierung im zweiten Jahr nach der Zertifizierung sind abhängig vom Ergebnis des vorangegangenen Re-Audits. 
  • Ein Auditergebnis von weniger als 60 % gilt als nicht bestanden.

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Was bedeutet die Forderung des Qualitätsstandards, Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln abwechselnd anzubieten?

Ein Wochenspeisenplan soll 5-mal abwechselnd Komponenten aus Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren und andere Getreideprodukte wie Hirse oder Grünkern enthalten. Davon werden mindestens ein Vollkornprodukt und höchstens ein Kartoffelerzeugnis wie Kroketten oder Pommes frites als Fertigprodukt angeboten. Mit dieser Forderung wird die Vielfalt in dieser Lebensmittelgruppe berücksichtigt und es wird vermieden, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. Nudeln gereicht werden. Ein abwechslungs- und ideenreicher Speisenplan erhöht die Akzeptanz der Mittagsmahlzeit und trägt den unterschiedlichen Vorlieben der Tischgäste Rechnung.

Täglich soll ein Lebensmittel aus der o.g. Lebensmittelgruppe angeboten werden. Ein Wochenspeisenplan kann folgendermaßen aussehen:

Wochentag

Gericht

Montag

Käsespätzle, Kopfsalat mit Croutons

Dienstag

Wokgemüse mit Hähnchenbruststreifen und Reis

Mittwoch

Gefüllte Paprikaschote in Tomatensoße mit Kartoffeln; Beerenobst

Donnerstag

Großer Salatteller mit gebratenen Champignons und Vollkornbrötchen; Milchreis

Freitag

Seelachstfilet in Tomatensoße, Backkartoffeln und Salat

 

Beispiele zur praktischen Umsetzung finden Sie in unseren Wochenspeisenplänen.


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Genügt das tägliche Angebot einer Salatbar, um einer Zertifizierung nach den Anforderungen des Qualitätsstandards gerecht zu werden?

Im „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ wird für einen Wochenspeisenplan (fünf Verpflegungstage) für die Mittagsverpflegung das Angebot von 5 x Gemüse und Salat gefordert. Dabei ist es Voraussetzung, dass davon mindestens 2 x Rohkost oder Salat angeboten werden. Insofern genügt eine Salatbar, die immer zugänglich ist, um die Anforderung für eine JOB&FIT-Zertifizierung zu erfüllen.

Im Bereich der Zwischenverpflegung sollten zudem jeden Tag Gemüse und Salat in Form von Rohkost, Gemüsesticks, eines Salattellers oder als Brot- bzw. Brötchenbelag im Angebot vorhanden sein. Auch hier erfüllt das Angebot einer Salatbar die Vorgabe für die Zwischenverpflegung.

Streben Sie eine JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung an, fordert der „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ das tägliche Angebot eines nährstoffberechneten JOB&FIT-Gerichts im Rahmen einer nährstoffoptimierten Menülinie. Diese wird mithilfe von Rezepten umgesetzt, die die Zutatenmengen und die Zubereitung beschreiben. Für die konkrete Umsetzung in Bezug auf Salat bedeutet das, dass ein Rezept vorhanden sein muss, das die Menge und die eingesetzte Sorte des Salates genau beschreibt. Der Salat ist dann als fester Bestandteil des JOB&FIT-Menüs einzuplanen und wird im Rahmen der Nährstoffoptimierung als Menükomponente mitgerechnet.

Für die Ausgabe des Salats ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten:
1. Die Ausgabe des Salats erfolgt in vorportionierten Schalen.
2. Der Tischgast bedient sich selbst an der Salatbar und wird über entsprechende Hinweise in Kenntnis gesetzt, welche Salatsorte in welcher Menge und mit welcher Menge Dressing zum JOB&FIT-Gericht gehören.

Hinweis: Für die Umsetzung einer optimalen Lebensmittelauswahl mit einem abwechslungsreichen Angebot ist es erstrebenswert neben dem Angebot einer Salatbar auch gegartes Gemüse anzubieten.


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Entspricht der Einsatz von Basmati-Reis den Anforderungen des Qualitätsstandards?

Den besonders aromatisch duftenden und schmeckenden Basmati-Reis aus Indien gibt es in unterschiedlichen Verarbeitungsgraden. Als Vollkorn- sowie als Parboiled-Variante erfüllt der Basmati-Reis die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards. Der weiße, geschälte Basmati-Reis hingegen genügt den Anforderungen nicht.


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Entspricht der Einsatz von Kartoffel-Fertigprodukten der Anforderung des Qualitätsstandards, Getreideprodukte mind. 5-mal anzubieten?

Industriell hergestellte Kartoffel-Fertigprodukte, wie Kartoffelpüree-Pulver, Pommes frites, Kroketten oder Bratkartoffeln, zählen wegen ihres hohen Verarbeitungsgrades zu den sogenannten Kartoffelerzeugnissen. Laut „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ dürfen Kartoffelerzeugnisse im Rahmen von fünf Verpflegungstagen maximal ein Mal angeboten werden.

Aus frischen Kartoffeln selbst hergestellte Produkte, zum Beispiel Kartoffelpüree, Bratkartoffeln, Kartoffelecken oder Kartoffelsalat, fallen nicht unter Kartoffelerzeugnisse, sondern zählen zu den Speisekartoffeln, da sie nicht industriell verarbeitet wurden. Dazu zählt beispielsweise auch ein von einem Caterer aus frischen Kartoffeln hergestellter und tiefgekühlter Kloßteig. Speisekartoffeln können abwechselnd mit Parboiled Reis, Teigwaren und anderen Getreideprodukten mindestens 5-mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.

Zu beachten ist, wenn selbst hergestellte Pommes frites und Kartoffelecken frittiert werden, dürfen sie maximal zwei Mal in fünf Verpflegungstagen in der Mittagsverpflegung angeboten werden.

Für eine JOB&FIT-Zertifizierung bzw. eine JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung sind die oben genannten Häufigkeiten einzuhalten.


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Wie wird im Audit der Einsatz von Vollkornprodukten nachgewiesen?

Für eine JOB&FIT-Zertifizierung bzw. JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung ist es erforderlich, täglich Vollkornprodukte für die Zwischenverpflegung anzubieten. Zudem sind Vollkornprodukte auch mindestens 1-mal innerhalb von fünf Verpflegungstagen Bestandteil der Mittagsverpflegung. Wie wird diese Vorgabe im Audit geprüft?

Ein Vollkornbrot bzw. -brötchen muss zum Beispiel nach den Leitsätzen im Deutschen Lebensmittelbuch im Mehlanteil zu mindestens 90 % aus Vollkornmehl bestehen. Ob dies so ist, kann aus der Zutatenliste entnommen werden. Im Audit dienen die Spezifikationen der Hersteller, z. B. von Vollkornreis oder die Zutatenverzeichnisse als Nachweise dafür, dass es sich bei den eingesetzten Produkten um Vollkornprodukte handelt.


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Wie ist der Einsatz von Konservengemüse (z. B. Rote Bete, geschälte Tomaten) sowie Sauerkraut im Hinblick auf die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards zu bewerten?

Im DGE-Qualitätsstandard für Betriebsverpflegung werden 5 x Gemüse und Salat in 5 Verpflegungstagen gefordert. Das Gemüse sollte dabei in frischer oder tiefgekühlter Form angeboten werden.

Konservengemüse wie beispielsweise Rote Bete oder geschälte Tomaten sind zur Haltbarmachung zusätzlich sterilisiert. Sie zählen somit nicht zu frischem bzw. tiefgekühltem Gemüse und erfüllen damit auch nicht das Prüfkriterium für eine Zertifizierung. Eine Ergänzung der Mahlzeit mit frischem Gemüse oder ein Austausch der Speisenkomponente ist notwendig, um den Punkt in der Zertifizierung zu erhalten. Beide Lebensmittel sind ebenfalls frisch erhältlich.

Sauerkraut ist sowohl in frischer bzw. roher als auch in pasteurisierter Form erhältlich. Während das pasteurisierte Sauerkraut in Konserven standardmäßig verwendet wird, kann auch das Frischsauerkraut zum Einsatz kommen. Dieses ist z. B. in Naturkostläden sowie beim Metzger und auch in Großgebinden erhältlich. Sowohl das frische als auch das pasteurisierte Sauerkraut kann innerhalb einer Zertifizierung als Gemüseportion gezählt werden.


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