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Mittwoch, 15. August 2012 Studien / Literatur

Transparenz für alle Gäste: aid-Heft "Kennzeichnungsvorschriften für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung" aktualisiert

Wer Gerichte zubereitet und an Gäste abgibt, hat automatisch eine Sorgfaltspflicht, die im Lebensmittelrecht geregelt ist.

Diese gilt für Restaurants und Bistros genauso wie für Kantinen oder unentgeltliche Verköstigungen. Ein häufig unterschätzter Teil dieser Pflicht ist die ausreichende Kennzeichnung der angebotenen Speisen. Denn was in der Speisekarte genannt werden muss bzw. kann, ist wesentlich umfangreicher als viele Verantwortliche in der Gastronomie vermuten. Gleichzeitig bieten zusätzliche Informationen in der Karte die Möglichkeit, das Vertrauen der Gäste in die angebotenen zu Speisen stärken.

Das aktualisierte aid-Heft "Kennzeichnungsvorschriften für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung" gibt einen praxisnahen Überblick, welche Informationen vorgeschrieben oder nützlich sind, und wo sie aufgeführt sein müssen. Die Liste reicht von speziellen Zutaten bei Fleisch und den aktuellen Vorschriften zur Nährwert- und Allergenkennzeichnung bis zu Hinweisen bei Bio-Produkten und gentechnisch veränderten Zutaten der Gerichte. Dabei werden auch das neue EU-Bio-Siegel und das "ohne Gentechnik-Siegel" berücksichtigt. Auch die neuen Regelungen für Diabetiker-Lebensmittel sind enthalten.

Eine kurze Einführung erklärt leicht verständlich die wichtigsten Regelungen des europäischen bzw. deutschen Lebensmittelrechts und der Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Neu im Heft ist ein umfangreiches Kapitel zum Aufbau eines Rezeptinformationssystems für kleine und mittlere Betriebe. Auf Basis eines Tabellenkalkulationsprogramms können damit alle kennzeichnungspflichtigen Zutaten automatisch identifiziert werden, von der Lieferung über die Zubereitung bis zur fertigen Speise.

Das Heft liefert Verantwortlichen in der Gastronomie wichtige Tipps und Informationen, wie man Gäste korrekt informiert und welche zusätzlichen Hinweise in der Speisekarte sinnvoll sein können.

Quelle: www.aid.de

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Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

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